PresseKat - Gefahren beim Grenzübertritt: Die fünf häufigsten Fallen im Zollmanagement

Gefahren beim Grenzübertritt: Die fünf häufigsten Fallen im Zollmanagement

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BluJay Solutions gibt Tipps, wie sich Geld- und Zeitverluste effektiv vermeiden lassen

Von ungenauen Artikelbezeichnungen bis hin zu fehlerhaften Adressdaten: Eine Vielzahl potenzieller Fallen führt im internationalen zollpflichtigen Warenverkehr immer wieder zu hohen Kosten und Zeitverlust für Unternehmen. Als Anbieter einer Zollmanagement- Software gehört es für BluJay Solutions zum Kerngeschäft, Kunden bei der Zollabwicklung umfassend zu unterstützen und dadurch drohende Strafen vonseiten der Behörden zu vermeiden. Der Supply Chain- Experte benennt nun die häufigsten Stolpersteine und zeigt auf, wie sich diese mit wenig Aufwand vermeiden lassen.

(firmenpresse) - Zollfalle 1: Falsche Tarifierung
Wer Waren international transportieren will, muss für eine ausreichende Beschreibung hinsichtlich Material, Beschaffenheit und Verwendungszweck sorgen. Nur so kann der Zoll die Art der Lieferung und ihre korrekte Eingruppierung bestimmen – eine zwingende Voraussetzung für die Tarifierung von zollpflichtigen Gütersendungen im Import- und Exportgeschäft. Ist die Zuordnung nicht eindeutig, drohen Nachzahlungen oder überhöhte Zollaufwendungen. Mit der neuen BluJay Solutions Plattform Customs Management lässt sich indessen eine Datenbank für alle gängigen Artikel mit Stammdaten und den jeweils zu verwendenden Zolltarifnummern anlegen. Das spart Zeit bei jedem Im- und Exportvorgang.

Zollfalle 2: Nachzahlungen und überhöhte Zölle
Zahlen besitzen im Zollmanagement wahre Macht: Vor allem wenn es sich um Datensätzen handelt, die eine entscheidende Rolle beim grenzüberschreitenden Transport spielen. Falsch angegebene Warentarifnummern führen zu überhöhten oder zu niedrigen Zollzahlungen – unter Umständen können Unternehmen durch einen Nacherhebungsbescheid zur rückwirkenden Zahlung verpflichtet werden. Unternehmen, die ihre Stammdaten regelmäßig pflegen, vermeiden hingegen solch unnötige Kosten.

Zollfalle 3: Fehlende Angaben
Folgende Mängel an den Unterlagen kommen im internationalen Warenverkehr immer wieder vor: fehlende Rechnungsangaben zu den vereinbarten Lieferbedingungen, Zollanmeldungen mit fehlenden oder falschen Angaben zur Stückzahl, Intransparenz hinsichtlich des Gesamtpreises inklusive der Angaben zur ursprünglichen Rechnungswährung, fehlender Zollwert für kostenlos gelieferte Waren. Hier sind Unternehmen gut beraten, sich um größere Sorgfalt zu bemühen. BluJay Solutions empfiehlt daher, eine Zollsoftware einzusetzen, die eingegebene Angaben prüft und rechtzeitig Alarm schlägt, sollten Fehler auftreten.

Zollfalle 4: Fehlerhafte Ursprungszeugnisse
Bei Zweifeln am Warenursprung kommt es mitunter vor, dass Behörden die betreffenden Ursprungszeugnisse nach der Einfuhr für ungültig erklären. Eine der möglichen Folgen davon: die Nacherhebung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen sämtliche Angaben zum Warenursprung sorgfältig prüfen und hinterfragen.





Zollfalle 5: Mittäterschaft
Grundsätzlich gilt jeder als Zollschuldner, der an der Einfuhr einer Ware beteiligt ist – und zwar bis die Eingangsabgaben gezahlt sind oder die Ware die EU wieder verlassen hat. Insofern hat auch die indirekte Beteiligung an einer Steuerhinterziehung oder -gefährdung das Potenzial, straf- und bußgeldrechtlich relevant zu werden. Gerade angesichts umfassender Lieferketten wird man schneller zum Tatbeteiligten, als man denkt. Daher müssen Unternehmen alle Vorkehrungen treffen, damit sie sich nicht der sogenannten „Steuerhinterziehung als Mittäter“ schuldig machen. Wichtig dabei ist eine gründliche Fehlerprüfung. Diese sollte möglichst durch automatisierte Plausibilitätsprüfungen, wie sie die Zollsoftware Customs Management von BluJay Solutions bietet, unterstützt werden.

Weitere Informationen über BluJay Solutions finden sich unter: www.blujaysolutions.com.

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Datum: 08.08.2017 - 09:37 Uhr
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Kategorie:

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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.08.2017

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