PresseKat - IB für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2017 nominiert / Weniger Fristverträge für Mitarbeitende

IB für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2017 nominiert / Weniger Fristverträge für Mitarbeitende im IB sorgen für mehr Gerechtigkeit / Vereinbarung steigert Attraktivität und Familienfreundlichkeit

ID: 1506675

(ots) - Der Internationale Bund (IB) ist mit
seiner Konzernvertriebsvereinbarung zu Teilzeit und Befristung für
den Deutschen Betriebsräte-Preis 2017 nominiert worden. Aus 77
eingereichten Projekten wählte eine Jury unter der Schirmherrschaft
von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zwölf in die Endrunde.

"Befristete Arbeitsverträge und unfreiwillige Teilzeitarbeit sind
für viele Beschäftigte ein Problem. Die soziale Unsicherheit
erschwert gerade jungen Arbeitnehmerinnen und -nehmern die
Familienplanung. Wir freuen uns, dass der IB nach langen
Verhandlungen bereit war, hier für mehr Gerechtigkeit zu sorgen",
sagt die Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Dr. Sabine Skubsch.
"Durch diese Vereinbarung konnten mittlerweile Hunderte von
Fristverträge und befristet aufgestockten Teilzeitverträgen in
unbefristete Verträge umgewandelt werden", so Skubsch.

"Die 14.000 Mitarbeitenden beim IB machen unseren
Unternehmenserfolg erst möglich. Für uns ist es wichtig, ihnen
bestmögliche Rahmenbedingungen und Sicherheit zu bieten", ergänzt der
IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar. "Für uns als Arbeitgeber ist
es zwar eine gewisse Einschränkung unserer unternehmerischen
Freiheit", stellt Fojkar klar. "Aber diese Vereinbarungen macht den
IB als Arbeitgeber deutlich attraktiver und familienfreundlicher."

Die Konzernbetriebsvereinbarung zu Teilzeit und Befristung des IB
verbessert die rechtliche Lage der Mitarbeitenden gegenüber dem
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) deutlich.

- Folgt auf eine sachgrundlose Befristung eine Befristung mit
einem Sachgrund, darf der Arbeitsvertrag insgesamt höchstens
drei Jahre befristet werden.
- Sind Arbeitnehmerinnen und -nehmer befristet eingestellt, weil
sie in Maßnahmen arbeiten, für die die Mittel nur für einen
bestimmten Zeitraum bewilligt sind, müssen dieser Zeitraum und




die Befristung identisch sein.
- Nach drei Jahren befristet aufgestocktem Teilzeitvertrag
entsteht ein Anspruch auf unbefristete Erhöhung der Arbeitszeit
über die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit der letzten
drei Jahre.
- Teilbefristungen müssen mindestens sechs Monate dauern.

Jetzt hoffen der Konzernbetriebsrat und der IB, auf dem "Deutschen
Betriebsräte-Tag" am 14. Dezember 2017 einen der sechs ausgelobten
Preise zu gewinnen.



Pressekontakt:
Internationaler Bund (IB)
Günter Haake, Leiter Unternehmenskommunikation
Tel. 069 94545-110, mobil: 0151 12 13 44 02
guenter.haake(at)internationaler-bund.de

Dr. Sabine Skubsch, Konzernbetriebsratsvorsitzende
mobil: 0160 98 76 86 79
sabine.skubsch(at)internationaler-bund.de

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Datum: 03.07.2017 - 12:27 Uhr
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