PresseKat - R+V24: Neuer Premium-Tarif für die Kfz-Versicherung mit wertvollen Zusatzleistungen

R+V24: Neuer Premium-Tarif für die Kfz-Versicherung mit wertvollen Zusatzleistungen

ID: 1505537

(firmenpresse) - Wiesbaden, 29. Juni 2017. Der Kofferraum ist aufgebrochen - das teure Skateboard weg. Bei einem Diebstahl aus dem Wagen ist der Ärger groß. Ab dem Versicherungsbeginn 1. August 2017 können sich Autofahrer mit dem neuen Premium-Tarif des Kfz-Direktversicherers R+V24 davor schützen. "Der neue Premium-Tarif bietet in der Kfz-Kasko-Versicherung eine Mitversicherung von Gegenständen des persönlichen Gebrauchs, die sich im Auto befinden", sagt Sina Schmitt, Kfz-Expertin der R+V24 Direktversicherung. "So ist zum Beispiel Sportequipment, das im Kofferraum verschlossen war, bis zu 500 Euro versichert." Ebenfalls neu inbegriffen: Eine Kaufwertentschädigung für Gebrauchtwagen, eine erweiterte Neuwertenschädigung sowie weitere Zusatzleistungen.



Mit dem neuen Premium-Tarif können sich Autofahrer schützen, wenn beispielsweise Reisegepäck aus dem verschlossenen Kofferraum gestohlen wird - und das schon mit der Kfz-Teilkasko-Versicherung. "Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherte nicht grob fahrlässig gehandelt hat", sagt Sina Schmitt. "Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Handtasche während eines längeren Einkaufs offensichtlich auf dem Beifahrersitz liegen gelassen wird. Sofern also ein Schaden durch eine versicherte Gefahr entsteht, sind Gegenstände bis zu 500 Euro versichert."



Kaufwertentschädigung bei Totalschaden und Verlust

Sicherheit für Gebrauchtwagen: Eine Kaufwertentschädigung bei Totalschaden ist im neuen Premium-Tarif ebenfalls inbegriffen. "Hat der Autobesitzer einen Gebrauchtwagen gekauft und das Fahrzeug erleidet in den 18 Monaten einen Totalschaden, erstattet die R+V24 trotzdem noch den Kaufwert des Wagens - und zwar zum Datum der erstmaligen Zulassung auf den Versicherten. Und das, obwohl der Wagen mit jedem gefahrenen Kilometer einen Wertverlust erlitten hat", erklärt die Kfz-Expertin. Wird der Gebrauchtwagen innerhalb von zwölf Monaten nach erstmaliger Zulassung auf den Versicherten gestohlen, sind Kunden mit der Kaufwertentschädigung des neuen Tarifangebotes ebenfalls abgesichert.







Auch der Zeitraum für die Neupreisentschädigung für Neuwagen wird im Premium-Tarif verlängert. Dieser beträgt 24 Monate bei Totalschaden nach Erstzulassung. Bei Diebstahl sind es 18 Monate. Der neue Premium-Tarif enthält zudem noch weitere Leistungserweiterungen, wie z. B. die Entschädigung von Tierbiss-Schäden bis 5.000 Euro.



Autofahrer finden auf www.rv24.de alle Informationen zum neuen Premium-Tarif und können ihre Kfz-Versicherung bequem online berechnen und abschließen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.



PresseKontakt / Agentur:

R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
g.winter(at)arts-others.de
06172 9022-122
http://www.arts-others.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Produktionsstart für die achte Generation des Ford Fiesta R+V24: Neuer Premium-Tarif für die Kfz-Versicherung mit wertvollen Zusatzleistungen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.06.2017 - 13:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1505537
Anzahl Zeichen: 2718

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sina Schmitt
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 0611 533-2201

Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"R+V24: Neuer Premium-Tarif für die Kfz-Versicherung mit wertvollen Zusatzleistungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V24 (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Einen Bus mit Warnblinklicht überholen - was ist erlaubt? ...

Wiesbaden, 2. November 2017. Dürfen Autofahrer mit unverminderter Geschwindigkeit vorbeifahren, wenn ein Bus mit Warnblinklicht an einer Haltestelle hält? 89 Prozent der deutschen Autofahrer wissen, was zu tun ist: Überholen ja, aber auf die Brems ...

R+V24 erweitert Versicherungsschutz für Elektroautos ...

Wiesbaden, 26. September 2017. Die Zukunft fährt elektrisch: Elektro- und Hybridautos sind geräusch- und schadstoffarm, noch dazu vermeiden sie CO2-Emmissionen. Mit dem Kfz-Direktversicherer R+V24 können Autofahrer jetzt ihr Elektro- oder Hybridfa ...

Geht's auch mal ohne Kindersitz? ...

Wiesbaden, 31. Mai 2017. Mal schnell die Nachbarin mit ihrer fünfjährigen Tochter ein Stück mitnehmen - geht das auch ohne Kindersitz? Nein: 93 % der deutschen Autofahrer sehen das ganz richtig, wie eine Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zei ...

Alle Meldungen von R+V24