PresseKat - Folgen der MiFID II-Umsetzung: Dasändert sich für Bankkunden

Folgen der MiFID II-Umsetzung: Dasändert sich für Bankkunden

ID: 1502498

(ots) - In sechs Monaten tritt die MiFID II-Richtlinie
in Kraft. Derzeit arbeiten die Banken mit Hochdruck an der
Realisierung. Jetzt zeigt sich immer konkreter, wie die Institute das
Mammut-Projekt umsetzen und ob der Gesetzgeber sein Ziel erreichen
wird, die Verbraucher besser zu schützen. Die auf Finanzdienstleister
spezialisierte Unternehmensberatung Cofinpro begleitet eine Vielzahl
von großen deutschen Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften bei
der MiFID II-Umsetzung. Ein Überblick über die Erfahrungen aus diesen
Projekten und die Konsequenzen, die sich daraus für die Kunden
ergeben:

1. Berge von Papier

Ab Herbst dieses Jahres bekommen viele Bankkunden ein Starterpaket
mit Informationen rund um MiFID II, AGB-Änderungen und mehr: Pro
Kunde werden dutzende Seiten Papier verschickt. Viel mehr Papier
begleitet den Kunden künftig auch über das Jahr. Bei jedem
Beratungstermin wird er stapelweise zusätzliche Produkt- und
Kosteninformationen zu seiner Beratungsdokumentation erhalten.
Daneben noch je Quartal eine Depotübersicht, welche die Umsätze und
Bestände darstellt. Und im Rahmen der Vermögensverwaltung sind die
Institute verpflichtet, ebenfalls alle drei Monate ausführlich über
die Entwicklung der Anlageprodukte zu informieren. Zudem müssen dem
Kunden beispielsweise auch kurzfristige Ãœberschreitungen einer
bestimmten Verlustschwelle im Depot mitgeteilt werden. "Die
Mitteilungen häufen sich also und die zu erwartende Reaktion vieler
Kunden: Sie werden die Post ihrer Bank noch seltener gründlich
studieren", sagt Daniel Spitschan ist Senior Expert Consultant bei
Cofinpro.

2. Die Auswahl an Produkten verringert sich für den einzelnen
Kunden

Die Banken werden ihr Angebot künftig sehr genau prüfen, um die
strengen Auflagen zu erfüllen und Risiken in der Beratung zu




minimieren. Sie sind verpflichtet, ihre Angebote genau am jeweiligen
Anlegerprofil auszurichten. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen
möglich, was die Risikostreuung im Kundendepot erschweren wird. Das
Anlageziel und die Motivation des Kunden müssen hinterfragt sowie
regelmäßig überprüft werden. "Dies ist aus Sicht des
Verbraucherschutzes sinnvoll, wird aber dazu führen, dass die Kunden
künftig auf weniger Produkte zugreifen können. So wären vor allem
Anleger, die ohne Beratung Wertpapiere kaufen, von etwaigen
automatisierten Vertriebseinschränkungen negativ betroffen und deren
Wahlfreiheit eingeschränkt", sagt Melanie Purgar, Senior Expert
Consultant bei Cofinpro.

3. Der Ausweis der tatsächlichen Kosten gelingt nicht immer

Der Gesetzgeber verlangt künftig eine bessere Kostentransparenz.
Die Banken sind verpflichtet, bereits vor dem Geschäftsabschluss alle
anfallenden Kosten auszuweisen. Das Dilemma der Banken dabei: Zu
diesem Zeitpunkt stehen die Kosten je nach Produktart noch gar nicht
konkret fest. Die Institute müssen also auf die Vorjahreswerte
zurückgreifen, um eine angenäherte Schätzung abzugeben. In den neuen
jährlichen Kostenreports werden die Kunden beispielsweise dann auch
nicht die tatsächlich angefallenen Produktkosten ihres Fonds sehen,
sondern gegebenenfalls die Zahlen aus dem Jahresabschluss des
Vorjahres.

4. Es bleibt bei der abhängigen Beratung

Auch unter MiFID II wird kein Durchbruch der Honorarberatung
erfolgen, da der organisatorische Aufwand für die Institute zu hoch
ist. "Die Banken werden sich also nicht von ihrem traditionellen
Modell der abhängigen Beratung abwenden", zeigen die Erfahrungen von
Melanie Purgar. Doch sie müssen explizit auf diese Art der Vergütung
hinweisen und gleichzeitig an der Qualität ihrer Dienstleistungen
arbeiten. Sonst dürfen sie die Provisionen für die Vermittlung von
Finanzprodukten nicht mehr behalten. Zur Qualitätssteigerung zählt
beispielsweise ein verbesserter Zugang zu Beratungsdienstleistungen -
auch in Form eines engmaschigen Filialnetzes. Damit könnte sogar dem
"Filialsterben" in der Fläche entgegengewirkt werden. Im Katalog der
potenziellen Qualitätsverbesserungen ist außerdem von Online-Tools
die Rede, die den Kunden bei der Ãœberwachung und Beurteilung des
Portfolios unterstützen sollen. Solche Maßnahmen sind bestenfalls
ohnehin bei vielen Banken geplant, die ihr Online-Angebot ausbauen
wollen.

5. Alle Telefongespräche werden aufgezeichnet und viele Jahre
archiviert

Die Bank muss künftig sämtliche telefonischen und elektronischen
Orderaufträge oder Anlagegespräche mit dem Kunden aufzeichnen. Manche
Institute nehmen das gesamte Gespräch auf - also gegebenenfalls auch
Privates. Andere werden erst auf die Aufnahmetaste drücken, wenn es
um das Produkt geht. Allen gemeinsam ist: Die Aufzeichnung wird
mindestens über 7, eher über 10 Jahre archiviert, um die geführten
Gespräche zu protokollieren und im Streitfall über Beweismittel zu
verfügen.

6. Mehr Bürokratie für Vereine und andere juristische Personen

Jede juristische Person, also beispielsweise jeder eingetragene
Verein, braucht ab dem kommenden Jahr einen sogenannten Legal Entity
Identifier (LEI), um weiter Finanztransaktionen vornehmen zu können.
Ohne diesen dürfen beispielsweise Fondsanteile nicht mehr verkauft
werden. Die Beantragung eines solchen LEI kostet Geld und sie muss
jährlich neu erfolgen. Das ist umständlich und teuer. "Die Regelung
dürfte dazu führen, dass kleinere Beträge seltener in Wertpapiere
angelegt werden", erklärt Wertpapier-Experte Daniel Spitschan.

Fazit: MiFID II beinhaltet aus Verbrauchersicht viele sinnvolle
Maßnahmen. Doch es bringt nicht nur den Banken, sondern auch dem
Kunden noch mehr Bürokratie und nimmt ihm möglicherweise Chancen in
der Geldanlage. Zudem widerspricht eine mit der Regulierung
einhergehende steigende Standardisierung im Produkt- und
Dienstleistungsangebot dem zunehmenden Bedürfnis der Verbraucher nach
individuellen Leistungen. Die Institute müssen Wege finden, diesen
Anforderungen zu begegnen.

Ãœber Cofinpro (www.cofinpro.de)

Cofinpro unterstützt Deutschlands führende Finanzdienstleister bei
der Verbesserung von Geschäftsprozessen. Zu den Kunden zählen große
Privatbanken, Landesbanken und der genossenschaftliche Sektor sowie
die führenden Kapitalverwaltungsgesellschaften. Gegründet 2007 als
mitarbeitergetragene Aktiengesellschaft beschäftigt die
Unternehmensberatung inzwischen 125 Bank- und Technologieexperten.
Neben der Zentrale in Frankfurt am Main unterhält Cofinpro Standorte
in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe, Köln, Hamburg, Hannover und
Dresden. Das Consultinghaus hat 2017 zum siebten Mal in Folge vom
Great Place to Work® Institut die Auszeichnung als einer der besten
Arbeitgeber Deutschlands erhalten.



Pressekontakt:
CorpNEWSmedia
Claudia Thöring
Redaktion
Tel.: +49 (0) 40 207 6969 82
E-Mail: claudia.thoering(at)corpnewsmedia.de

Original-Content von: Cofinpro AG, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Die Generation Z macht es der Luxusbranche schwer: Fundamentaler Wandel im Luxusverständnis junger Konsumenten Die Kunden der Zukunft: wollen Personalisierung und Vertrauen (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.06.2017 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1502498
Anzahl Zeichen: 7716

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Frankfurt



Kategorie:

Unternehmensberatung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Folgen der MiFID II-Umsetzung: Dasändert sich für Bankkunden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Cofinpro AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Cofinpro AG