PresseKat - Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze - Telekommunikationsrecht

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze - Telekommunikationsrecht

ID: 1494371

EU schafft Roaming-Gebühren ab

(firmenpresse) - Ab 15. Juni 2017 wird die Handynutzung im europäischen Ausland billiger. Denn die EU schafft die sogenannten Roaming-Gebühren ab, welche bisher bei der Nutzung von Handys mit deutschem Tarif im Ausland anfielen. Künftig gelten laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) beim Telefonieren, SMS-Versenden oder bei der Internetnutzung die gewohnten heimatlichen Tarife - zumindest bei zeitweiligem Aufenthalt im Ausland. Bei dauerhaften Auslandsaufenthalten sind weiterhin Aufschläge möglich.



Hintergrundinformation:

Bisher war es bei Auslandsaufenthalten, zum Beispiel im Urlaub oder auf Geschäftsreisen, oft teuer, das Handy zu nutzen. Denn in ausländischen Netzen fielen für Handys mit deutscher SIM-Karte sogenannte Roaming-Gebühren an. Die EU schafft diese Zusatzgebühren in zwei Schritten ab: Eine erhebliche Deckelung der Roaming-Aufschläge gilt seit 30. April 2016. Ab 15. Juni 2017 entfallen sie nun ganz. Urlauber oder Geschäftsreisende können ohne Aufpreis ihre vertraglich vereinbarten Freiminuten, Flatrates oder ihr Datenvolumen ausschöpfen, wenn sie im Ausland unterwegs sind. Länder: Die Neuregelung gilt nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice nur in der EU, genauer in allen Ländern der Europäischen Union, plus einigen zusätzlichen Ländern, die ebenfalls die EU-Roaming-Verordnung unterzeichnet haben - wie Liechtenstein, Norwegen und Island. Für außereuropäische Länder gilt die Regelung nicht. Nutzung: Von der Abschaffung der Roaming-Tarife profitieren Reisende, die vom Ausland aus nach Deutschland telefonieren oder im Urlaubsland im Internet surfen wollen. Was beispielsweise Anrufe von Deutschland ins Ausland mit einem deutschen Tarif kosten, regelt weiterhin der jeweilige Vertrag. Ausnahmen: Nach wie vor lohnt sich ein Blick in den eigenen Handyvertrag und den vereinbarten Tarif. Denn: Es gibt Tarife mit großen Datenvolumina, bei denen der Anbieter die übertragene Datenmenge bei Nutzung im Ausland begrenzen kann. Auch das sogenannte Dauer-Roaming ist ausgenommen: So wollen die Anbieter verhindern, dass sich deutsche Handynutzer im Ausland eine billige SIM-Karte kaufen und diese dann auf Dauer in Deutschland nutzen. Die dauerhafte Nutzung der deutschen SIM-Karte im Ausland fällt ebenfalls nicht unter die neue Regelung. In solchen Fällen können die Unternehmen nach wie vor Aufschläge erheben, jedoch nur innerhalb bestimmter Obergrenzen. Nicht umgesetzt hat die EU ihre ursprüngliche Absicht, die Roamingfreiheit für Reisende auf 90 Tage im Jahr zu begrenzen. Einige Anbieter haben ihre Roaming-Gebühren bereits vorzeitig gestrichen.





EU-Roaming-Verordnung, VO (EU) Nr. 531/2012







Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.



Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.



Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.



Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ãœber den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
das(at)hartzkom.de
089 99846116
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Panopto und BlueJeans vereinfachen das Management von Videokonferenz-Aufzeichnungen Netgear stellt Nighthawk Router Einsteigermodell mit AC2300 WLAN vor
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.05.2017 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1494371
Anzahl Zeichen: 3487

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Information & TK



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze - Telekommunikationsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH