PresseKat - Netzwerkdurchsetzungsgesetz gefährdet Debattenkultur im Netz - Amadeu Antonio Stiftung lehnt Entwur

Netzwerkdurchsetzungsgesetz gefährdet Debattenkultur im Netz - Amadeu Antonio Stiftung lehnt Entwurf ab und fordert runden Tisch

ID: 1485269

(ots) - Nach dem heutigen Treffen mit dem Parlamentarischen
Staatssekretär Ulrich Kelber im Bundesjustizministerium erneuert die
Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, ihre Kritik
am Netzwerkdurchsetzungsgesetz:

"Der vorliegende Entwurf geht inhaltlich an den Erfordernissen
vorbei, ist juristisch fragwürdig und privatisiert das Recht. Das
Gesetz wird nicht den strafbewährten Hass vermindern, sondern zu
einer Löschpraxis führen, die die Meinungsfreiheit einschränkt und
eine gewissenhafte Strafverfolgung erschwert. Deshalb lehnt die
Stiftung den Entwurf ab und hält ihn auch nicht für reparabel.

Ziel eines Gesetzes sollte es sein, rechtswidrige Äußerungen wie
Beleidigungen, Volksverhetzung und üble Nachrede zu bekämpfen. Der
Staat kann das tun, indem er Prävention in der Gesellschaft fördert,
dem Strafrecht auch im Netz Geltung verschafft und seine
Institutionen wie seine Bürger in die Lage versetzt, sich mit Hass im
Netz inhaltlich auseinanderzusetzen und fortzubilden.

Anstatt eilig ein ungeeignetes Gesetz durchzubringen, braucht es
einen runden Tisch, an dem wirksame Ansätze zur Bekämpfung von
strafbaren Inhalten im Netz erarbeitet werden. Das Justizministerium,
die Unternehmen und die Zivilgesellschaft sollten reihum als
Gastgeber auftreten und ihre unterschiedlichen Perspektiven
einbringen können."

Die zentralen Kritikpunkte der Amadeu Antonio Stiftung am
Gesetzesentwurf:

- Dem Gesetzesentwurf fehlt eine Gesamtstrategie, um das Problem
von Hate Speech im Netz zu bekämpfen. Hassinhalte sind Ausdruck
menschenfeindlicher Einstellungen, die durch das Entfernen von
Inhalten nicht verschwinden. Es bedarf Studien und Monitoring,
der Stärkung der digitalen Zivilgesellschaft sowie der Medien-
und Informationskompetenz.




- Für die Anforderungen strafrechtlicher Ahndung im Internet
müssen auch Staatsanwaltschaften und Polizei qualifiziert
werden.
- Der Gesetzentwurf sieht folgendes vor: Wenn ein User einen
gesetzwidrigen Text meldet, muss das Unternehmen anstelle eines
Gerichts prüfen und ggf. löschen - andernfalls drohen hohe
Bußgelder. Das bedeutet de facto eine Privatisierung der
Rechtsprechung im sehr sensiblen Bereich der Meinungsfreiheit.
- Da das jeweilige Unternehmen kein Gericht ist, das abwägt und
Kontexte vergleicht, wird es im Zweifelsfall alle gemeldeten
Posts löschen. Dadurch werden auch Meinungen gelöscht, die durch
die Meinungsfreiheit geschützt sind. Das führt zu einer schweren
Einschränkung der Meinungsfreiheit.
- Ein Widerspruchsrecht gegen das Löschen ist nicht vorgesehen,
was verfassungsrechtlich fragwürdig ist.
- Das vollkommene Löschen tatsächlich strafbarer Inhalte ist
problematisch, da eine Auseinandersetzung und eine
Strafverfolgung danach nur schwer erfolgen kann. Der
Rechtsschutz der Opfer wird dadurch in unzumutbarer Weise
erschwert. Auf diese Weise versucht der Staat, sich seiner
Pflichten zu entledigen.
- Der Gesetzesentwurf enthält zudem Straftatbestände, die weit
über das Problem von Hate Speech hinausgehen und in der
Rechtspraxis kaum noch angewandt werden. Dazu gehört z.B. die
Verunglimpfung des Bundespräsidenten u.a.m. Hier zu
sanktionieren bedeutet eine ernstzunehmende Einschränkung der
Debattenkultur in den sozialen Medien.
- Technisch verbessert sich Falle einer Meldung oder Anzeige die
Rechtsdurchsetzung nicht. Auch nach der Berufung eines
inländischen Zustellungsbevollmächtigten der Unternehmen bleibt
die Kooperation zwischen Plattformbetreibern und Ermittlungs-
und Strafverfolgungsbehörden freiwillig.

Eine ausführliche Stellungnahme der Amadeu Antonio Stiftung zum
Gesetzesentwurf ist unter folgendem Link zu finden:
www.amadeu-antonio-stiftung.de/stellungnahme_netzdg

Zum Hintergrund:

Vor gut zwei Wochen hat sich die Amadeu Antonio Stiftung gemeinsam
mit anderen Organisationen mit einer "Deklaration für die
Meinungsfreiheit" gegen den vom Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes positioniert. Der Parlamentarische
Staatssekretär Ulrich Kelber hat daraufhin alle Unterzeichner der
Deklaration zu einem Gespräch eingeladen. Die Amadeu Antonio Stiftung
beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Hass in den sozialen
Netzwerken.

Die gemeinsame Pressemitteilung der Unterzeichner der Deklaration
für Meinungsfreiheit ist unter folgendem Link zu finden:
https://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/

Ãœber die Amadeu Antonio Stiftung:

Seit ihrer Gründung 1998 ist es das Ziel der Amadeu Antonio
Stiftung, eine demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich
konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus
wendet. Die gemeinnützige Stiftung steht unter der Schirmherrschaft
von Wolfgang Thierse.



Pressekontakt:
Robert Lüdecke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Amadeu Antonio Stiftung
030 240 886 16
robert.luedecke(at)amadeu-antonio-stiftung.de

Original-Content von: Amadeu Antonio Stiftung, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 28.04.2017 - 13:31 Uhr
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