PresseKat - Winkelmeier-Becker/Sütterlin-Waack: Kinder müssen Kinder sein dürfen

Winkelmeier-Becker/Sütterlin-Waack: Kinder müssen Kinder sein dürfen

ID: 1484992

(ots) - Union treibt Verbot von Kinderehen voran

Am heutigen Freitag berät der Deutsche Bundestag das Gesetz zum
Verbot von Kinderehen in erster Lesung. Dazu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin
Sabine Sütterlin-Waack:

Winkelmeier-Becker: "Kinderehen passen nicht zu unseren Werten!
Schon früh haben wir das als CDU/CSU-Bundestagsfraktion deutlich
gemacht. Die Ehe beruht auf der freien Entscheidung mündiger Bürger
und wird nicht durch Verwandte oder Tradition vorgegeben. Kinderehen
verstoßen nicht nur gegen unsere Werte, sondern auch gegen
Grundrechte der Kinder und Jugendliche: Recht auf freie Entfaltung
der Persönlichkeit, Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Recht auf
Bildung.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heben wir zur Bekämpfung von
Kinderehen das Ehemündigkeitsalter ausnahmslos auf 18 Jahre an. Der
Entwurf sieht vor, Ehen mit Kindern unter 16 Jahren als nichtig zu
betrachten. Ehen mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren werden
grundsätzlich durch richterlichen Hoheitsakt aufgehoben. Mit dieser
Grundlage starten wir nun endlich ins parlamentarische Verfahren. Das
hätten wir bereits vor einem knappen halben Jahr machen können, denn
damals lag ein im Kern identischer Entwurf vor. Wir haben den
Bundesjustizminister damals bereits aufgefordert, den Entwurf ins
Kabinett zu bringen und Verbesserungen dem Parlament zu überlassen."

Sabine Sütterlin-Waack: "Unsere Rechtsordnung muss Kinderehen eine
klare Absage erteilen, sie dürfen nicht geduldet werden. Mit der
ausnahmslosen Festlegung des Ehemündigkeitsalters auf 18 Jahre und
der Nichtigkeit bzw. Aufhebung der Kinderehen senden wir mit dem nun
vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur ein klares Signal, sondern




stärken das Wohl der Minderjährigen und schützen vor allem junge
Mädchen und Frauen. Wir legen fest, dass minderjährige unbegleitete
Flüchtlinge unverzüglich durch das Jugendamt in Obhut genommen werden
müssen, um weitere Schutzmaßnahmen zu prüfen.

Mit den vorliegenden Regelungsvorschlägen möchten wir zudem
sicherstellen, dass minderjährigen Flüchtlingen durch Unwirksamkeit
oder Aufhebung ihrer Ehen keine asyl- und aufenthaltsrechtlichen
Nachteile entstehen.

Wichtig ist auch, dass wir mit den geplanten Regelungen ein
sanktionsbewehrtes Verbot von rein religiösen oder kulturellen Ehen
mit Minderjährigen einführen. So wollen wir am Staat vorbei
geschlossene Kinderehen verhindern."



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Datum: 28.04.2017 - 08:41 Uhr
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