PresseKat - FREIE WÄHLER wollen "Milchtankstellen" von Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes ausneh

FREIE WÄHLER wollen "Milchtankstellen" von Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes ausnehmen

ID: 1484767

(ots) - Viele Verbraucher stehen drauf: Frische Milch
direkt vom Bauernhof, an der "Milchtankstelle" selbst gezapft. Man
wirft die Münzen in den Automaten und bekommt die gewünschte Menge an
Milch per Knopfdruck in sein mitgebrachtes oder vor Ort erworbenes
Transportgefäß. Kein Kunde kam bisher auf die Idee, hierfür einen
Kassenbeleg zu verlangen. Die EU und der Bundesgesetzgeber fordern
dies in einer Richtlinie leider schon. Anders ausgedrückt: Der
Gesetzgeber hat bisher nicht daran gedacht, für die beliebten
Milchtankstellen eine Ausnahme vom Gesetz zu machen, die durchaus
möglich wäre.

Diese Forderung erheben jetzt die FREIEN WÄHLER: der Gesetzgeber
im Bund soll eine Ausnahmegenehmigung für Milchtankstellen vom Mess-
und Eichgesetz beschließen, damit der Verkauf von Milch auch künftig
in bewährter Weise ohne Kassenbeleg erfolgen kann. Dazu Hubert
Aiwanger, Vorsitzender der FREIEN WÄHLER im bayerischen Landtag, und
selbst Landwirt: "Es muss Ziel der Politik sein, dass auch künftig
möglichst viel Milch direkt vom Verbraucher beim Bauernhof gekauft
werden kann. Eine strikte Umsetzung der jetzigen Rechtslage würde
hohe Kosten für die Umrüstung oder gar Neuanschaffung von
Milchtankstellen bedeuten. Das wäre auch zum Schaden der Verbraucher,
da die höheren Kosten entweder weitergereicht oder die
Milchtankstelle geschlossen würde."

Auch der agrarpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER
Landtagsfraktion, Dr. Leopold Herz, befürchtet andernfalls das Aus
für viele Milchtankstellen: "Aktuell sind die Mitarbeiter der
Eichämter bei den Landwirten im Einsatz, um sie über die geplante
Umsetzung der Gesetzesnovelle zu informieren - was vor Ort viel Ärger
auslöst. Landwirte erhalten dazu ungeliebte Post und wenden sich an
die Politik." Hierauf hat Aiwanger reagiert: "Wir brauchen dringend




einen Umsetzungsstopp durch eine Ãœbergangsregelung. In der
Zwischenzeit muss auf Bundesebene die Gesetzesanpassung erfolgen."
Aiwanger zeigt sich erfreut darüber, dass die bayerische
Staatsregierung auf seine Anfrage hin kurzfristig reagiert hat und
die Zusage abgab, sich im Bund um eine Ausnahmegenehmigung zu
bemühen.

Hinweis: Die erwähnte Anfrage Hubert Aiwangers sowie die Antwort
der Staatsregierung finden Sie hier: http://bit.ly/2qbAxJ9



Pressekontakt:
Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion
im Bayerischen Landtag
Dirk Oberjasper, Maximilianeum, 81627 München
Tel. 089 / 4126 - 2941, dirk.oberjasper(at)fw-landtag.de

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Datum: 27.04.2017 - 15:23 Uhr
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