PresseKat - CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil in Sachen POC

CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil in Sachen POC

ID: 1479696

Das Landgericht Berlin bestätigt einem im dortigen Verfahren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger die Fehlerhaftigkeit des Prospekts der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG.

(firmenpresse) - Dies erhöht die Chancen der Anleger für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen immens.

Bei den vorgenannten Beteiligungen bestehen diverse Risiken, die bis zu einem Totalverlust der investierten Einlage reichen können. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger vor Abschluss der Beteiligung über die zahlreichen Risiken der gewählten Anlage aufzuklären. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung in nur einem anlagerelevanten Umstand nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger hat dann einen Anspruch auf Rückzahlung des in die Beteiligung geleisteten Kapitals abzüglich etwaiger Ausschüttungen.

Nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte sind die Prospekte zu den vorgenannten Anlagen in mehreren Punkten fehlerhaft. Diese Auffassung wurde nunmehr vom LG Berlin hinsichtlich eines aufklärungspflichtigen Umstands in einem im März 2017 verkündeten Urteil bestätigt. So stellt das Landgericht fest, dass dahingestellt bleiben könne, ob die Prospekte rechtzeitig übergeben worden seien, weil diese jedenfalls nicht zu einer vollständigen Risikoaufklärung geeignet sind.

Dies ist eine sehr positive Nachricht für Anleger der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG. Bereits früher hatte das Landgericht Berlin die Gründungsgesellschafter der POC Growth 2 GmbH & Co. KG wegen Prospektfehlern zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Auch das Kammergericht Berlin hatte zuvor in jeweils vorläufigen Hinweisen die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geteilt, dass hinsichtlich der Beteiligungen POC 1 GmbH & Co. KG bzw. POC Growth GmbH & Co. KG Prospektfehler vorliegen könnten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Frau Rechtsanwältin Linz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die in besagter mündlicher Verhandlung die Interessen des Klägers wahrgenommen hat, betroffenen Anlegern prüfen zu lassen, ob sie diese Rechtsprechung des Landgerichts Berlin für sich nutzen und erfolgversprechend selbst Schadensersatzansprüche geltend machen können.





In zahlreichen derartigen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.   



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Pressekontakt: RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Panoramastr.1, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz(at)cllb.de; web: www.cllb.de



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Datum: 12.04.2017 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher


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Freigabedatum: 12.04.2017

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