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Arzthaftungsrecht und Medizinrecht: Rechtsanwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor Landgericht Saarbrücken

ID: 1467329

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Saarbrücken
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Übersehene Fraktur des Tuberculum majus, LG Saarbrücken, Az.: 16 O 207/15

Chronologie:
Die Klägerin zog sich beim Reiten eine Sturzverletzung zu und begab sich in die Notaufnahme der Beklagten. Dort wurden keine Frakturen diagnostiziert und sie am gleichen Tage wieder entlassen. Erst einige Monate später stellte sich heraus, dass die Klägerin zwei Frakturen erlitten hatte, die zu erheblichen Schmerzen führten.

Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hat im Hinblick auf eine bestehende Beweislastverteilung zu Lasten der Klägerin und dem damit verbundenen Prozessrisiko vorgeschlagen, dass sich die Parteien auf eine pauschale Abfindungssumme von 5.000,- Euro einigen, wozu die Beklagtenseite bereits zugestimmt hat. Die Klägerin überlegt sich noch, ob sie dem Vergleich nähertreten wird.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ein langandauernder Prozess kann sehr nervenaufreibend sein. Daher gilt es in manchen Fällen schon zu überlegen, ob nicht "der Spatz in der Hand" besser ist, als "die Taube auf dem Dach". Ein Ende des Gerichtsverfahrens wäre mit einer Beweisaufnahme nicht vor 2017 zu erwarten, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.




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Datum: 14.03.2017 - 13:50 Uhr
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