(ots) - Angesichts der Fülle neuer Pläne und Gesetze zur
Abwehr und Rückführung von Asylbewerbern fällt es zunehmend schwer
einzuschätzen, was in erster Linie Antragsteller abschrecken soll,
was vor allem dazu gedacht ist, Kritiker der Merkelschen
Flüchtlingspolitik zu besänftigen und was tatsächlich einen
praktischen Sinn hat. Weil die Grenzen dazwischen fließend sind,
wissen das wohl auch die Entscheider in Bund und Ländern nicht immer
so genau. Fakt ist: Nur ein Drittel der Asylanträge wird anerkannt.
Mehr als 200.000 ausreisepflichtige Flüchtlinge leben in Deutschland;
ihre Zahl wächst. Abschiebungen scheitern in sehr vielen Fällen an
der eindeutigen Feststellung der Identität. Wenn ein Flüchtling
versucht, diese zu verschleiern, warum sollte man da nicht seine
Handy-Daten auslesen? Man sollte. Aber eben nur, wenn es
Anhaltspunkte für eine Täuschung gibt. Und das steht so nicht im vom
Kabinett verabschiedeten Gesetz. Jedem Ankommenden das Handy
wegzunehmen, geht zu weit. Genau so differenziert sind auch Pläne für
Auffanglager in Nordafrika oder (Ausreisezentren genannte)
Abschiebelager bei uns zu betrachten: Es kommt auf die genauen
Bedingungen an. Die sind entscheidend, weil es um konkrete Menschen
geht. Deshalb sind Abschiebungen nach Afghanistan derzeit
unverantwortlich, auch wenn man damit den Bundeswehreinsatz dort
rückwirkend für sinnlos erklärt. Es ist mühsam, das Chaos aus der
heißen Phase des Flüchtlingszustroms 2015 zu ordnen. Es ist absolut
notwendig, bestehende Regeln durchzusetzen, um die Akzeptanz für ein
Asylrecht zu erhalten, das wirklich Verfolgte schützt. Es wäre nur
leichter, wenn Arbeitsmigranten ein anderer Weg offen stünde.
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