PresseKat - Müdigkeit hinter dem Steuer ist ähnlich gefährlich wie Alkohol

Müdigkeit hinter dem Steuer ist ähnlich gefährlich wie Alkohol

ID: 1458604

Vor Fahrtantritt ist ausreichend Schlaf das A und O

Berlin, 20. Februar 2017 – Die Karnevalszeit beginnt: Manch einer feiert von der
Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch durch – oft begleitet von alkoholischen Getränken.
Das Auto muss dann stehen bleiben. Doch selbst wer nüchtern bleibt, kann
sich und andere im Straßenverkehr gefährden. Denn Übermüdung hat eine ähnliche
Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit wie Alkohol. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat
(DVR) warnt deshalb mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV) im Rahmen seiner Kampagne „Vorsicht Sekundenschlaf! Die Aktion gegen
Müdigkeit am Steuer.“ gerade an den närrischen Tagen vor den Gefahren von
Schlafmangel im Straßenverkehr.

(firmenpresse) - „Wer 17 Stunden lang wach ist, hat ein verzögertes Reaktionsvermögen vergleichbar
mit einem Blutalkoholspiegel von rund 0,5 Promille. 22 Stunden ohne Schlaf beeinflussen
die Fahrtauglichkeit sogar wie 1,0 Promille Blutalkohol“, erklärt Dr. Hans-
Günther Weeß, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung
und Schlafmedizin. Müdigkeit wirkt also ähnlich wie Alkohol. Die Konzentration wird
beeinträchtigt, das Gefahrenbewusstsein und das Reaktionsvermögen lassen deutlich
nach. „Jede Stunde ohne Schlaf erhöht das Risiko für einen Verkehrsunfall,“ ergänzt
Weeß. Im Vergleich zu einer Schlafdauer von sieben Stunden oder mehr ist
nach nur vier bis fünf Stunden Schlaf die Wahrscheinlichkeit 4,3-mal höher, nach
weniger als vier Stunden Schlaf ist das Risiko sogar 11,5-mal höher.

Müdigkeit am Steuer ist weitverbreitet und wird dennoch unterschätzt. Laut einer repräsentativen
Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes TNS Emnid im Auftrag des
DVR ist jeder Vierte schon einmal beim Autofahren eingenickt. Oft werden erste Anzeichen
wie vermehrtes Gähnen, brennende Augen oder der Tunnelblick nicht ernst
genommen. So geben 17 Prozent der Befragten an, trotz Müdigkeit weiterzufahren.
„Wer erste Anzeichen von Müdigkeit verspürt, sollte auf einen Parkplatz fahren, eine
Pause einlegen und entweder einen Kurzschlaf von zehn bis 20 Minuten machen
oder sich an der frischen Luft bewegen“, so DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf.
Nach einer durchwachten Karnevalsnacht ist auch im nüchternen Zustand ein Taxi
sicher die beste Wahl.

Weitere Informationen zu „Vorsicht Sekundenschlaf! Die Aktion gegen Müdigkeit
am Steuer. “ unter http://www.dvr.de/vorsicht-sekundenschlaf

Über die Umfrage: Befragt wurden im Oktober 2016 insgesamt über 1.000 Autofahrerinnen
und Autofahrer über 18 Jahre, repräsentativ nach Alter, Geschlecht, Region




und Bildungsabschluss verteilt.

Kontakt
Kampagnenbüro „Vorsicht Sekundenschlaf!“
Telefon: +49 (0) 30 700186-980
Fax: +49 (0) 30 700186-193
E-Mail: sekundenschlaf-group(at)s-f.com

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Hintergrund zur Kampagne:
Müdigkeit am Steuer ist ein unterschätztes Unfallrisiko
im Straßenverkehr. In der Unfallstatistik wird Übermüdung für nur 0,5 Prozent aller
schweren Unfälle als Ursache deklariert. Die Dunkelziffer liegt laut Experten jedoch
weitaus höher. Jeder Autofahrer und jede Autofahrerin sind somit potenziell der Gefahr
des Sekundenschlafs ausgesetzt. Der DVR hat deshalb gemeinsam mit dem
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Dezember 2016 eine Aufklärungskampagne
mit dem Titel „Vorsicht Sekundenschlaf! Die Aktion gegen Müdigkeit am Steuer.“
gestartet. Ziel der Kampagne ist es, alle Autofahrerinnen und Autofahrer für die
Gefahren von Müdigkeit am Steuer zu sensibilisieren und präventive sowie akute
Maßnahmen dagegen aufzuzeigen.



PresseKontakt / Agentur:

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Kampagnenbüro „Vorsicht Sekundenschlaf!“
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Datum: 20.02.2017 - 17:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Birgit Hackl
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 (0) 30 700186-980

Kategorie:

Auto & Verkehr


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.02.2017

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