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Hausarztprinzip nach PKV-Tarifwechsel?

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(firmenpresse) - Beim Tarifwechsel innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung taucht häufig die Frage nach dem Primärarztprinzip oder auch Hausarztmodell auf. Für einen kleineren Teil der Versicherten kommt das trotz der niedrigeren PKV-Beiträge nicht in Frage.

Das Hausarztprinzip bedeutet, dass der Versicherte vor jeder Behandlung zuerst mit seinem Hausarzt Kontakt haben sollte. Wird der Hausarzt nicht zuerst angesprochen, so erfolgt die Erstattung der Facharztrechnungen in der Regel mit einem Abschlag von 20 % des Rechnungsbetrages. Hausärzte können praktische Ärzte oder z.B. der langjährig behandelnde Internist sein. Die PKV möchte sich nicht in bestehende Vertrauensverhältnisse zum gewohnten Arzt stellen.

Wie läuft das in der Praxis ab? Ein Anruf beim Hausarzt reicht aus, um die erforderliche Erstbehandlung zu begründen. Beleg kann etwa die Rechnung des Hausarztes über eine telefonische Beratung sein. Eine eigentliche Überweisung oder gar eine Genehmigung des Hausarztes sind nicht erforderlich. Wird danach ein Facharzt aufgesucht, so müssen für weitere Behandlungen beim Facharzt zu derselben Diagnose keine neuen „Überweisungen“ vorgelegt werden.

Warum sind bei teilweise doppelter Behandlung durch den Hausarzt und den Facharzt die Beiträge einer PKV mit Hausarztmodell günstiger? Viele Untersuchungen und Behandlungen werden durch einen praktischen Arzt eben genauso gut durchgeführt wie vom Facharzt. Nur eben günstiger.

Neben der reinen Kostenersparnis kann das Hausarztprinzip aber auch zur Gesundheit des Patienten beitragen. Googelt der Laie seine Beschwerden und sucht sich selber eine Facharztrichtung aus, so führt das gelegentlich in die falsche Richtung. Viele Fachärzte sehen bestimmte Beschwerden aus der Sicht ihrer Fachrichtung. Der Hausarzt sollte „alles“ was seinen Patienten anbelangt im Überblick haben.

Die hc consulting AG (www.hcconsultingag.de), Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel und der kostenlosen Tarifoptimierung prüft für ihre Kunden die Möglichkeit eines die Beiträge senkenden Hausarztmodells im jeweiligen Vertrag der privaten Krankenversicherung.





Diese PKV-Unternehmen nehmen am kostenlosen PKV-Tarifwechsel teil:

Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central, Continentale, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, UniVersa und Württembergische.


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Datum: 19.01.2017 - 17:00 Uhr
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Freigabedatum: 19.01.2017
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