PresseKat - Schön: Ja zur Verbesserung der Transparenz von Gehaltsstrukturen - Nein zu überbordender Bürokrat

Schön: Ja zur Verbesserung der Transparenz von Gehaltsstrukturen - Nein zu überbordender Bürokratie

ID: 1443214

(ots) - Die intensive Diskussion hat sich gelohnt

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Förderung der
Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen. Dazu erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine
Schön:

"Dass Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit das
gleiche Entgelt erhalten müssen, ist auch der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag ein großes Anliegen. Die Tatsache, dass Frauen
nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamts auch bei gleicher
formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Bedingungen immer noch
sieben Prozent weniger verdienen als Männer und sich diese Lohnlücke
seit Jahren nicht verringert, rechtfertigt gesetzliche Maßnahmen.
Darauf haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich immer dafür eingesetzt,
den berechtigten Anliegen der Frauen nach größerer Transparenz bei
den Gehaltsstrukturen Rechnung zu tragen ohne die Privatwirtschaft zu
überfordern. Wir begrüßen daher, dass im Rahmen der Länder- und
Verbändeanhörung und in der Ressortabstimmung noch wichtige
Veränderungen an dem Entwurf aus dem Bundesfrauenministerium erreicht
und die von der Ministerin ursprünglich vorgesehene überbordende
Bürokratie verhindert werden konnten. Selbst das Ministerium geht nun
davon aus, dass nur 1 Prozent der Berechtigten ein Auskunftsverlangen
stellen wird.

Außerdem ist es gelungen, Unternehmen, in denen Tarifverträge
gelten, von der Auskunftspflicht über das Durchschnitts-Entgelt von
Kollegen in gleichwertigen Positionen auszunehmen: Hier genügt der
Verweis auf die tarifvertraglichen Regelungen. Außerdem werden -
entgegen den ursprünglichen Plänen der Ministerin - große Unternehmen
nicht verpflichtet, alle drei Jahre mit Hilfe betrieblicher




Prüfverfahren ihre Entgeltregelungen zu überprüfen. Sie werden
lediglich aufgefordert, dies regelmäßig zu tun. Auch die
Verpflichtung, in Stellenanzeigen künftig das Mindestgehalt
anzugeben, ist entfallen.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns den Gesetzentwurf
genau anschauen und auf seine Praxistauglichkeit überprüfen. Außerdem
wollen wir dann von der Bundesregierung wissen, wie sie die
zusätzliche bürokratische Belastung der Wirtschaft kompensieren will
(One-in-one-out-Regel)."



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Datum: 11.01.2017 - 11:43 Uhr
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