PresseKat - Steinbach: Recht auf Religionsfreiheit darf Integration nicht ausbremsen

Steinbach: Recht auf Religionsfreiheit darf Integration nicht ausbremsen

ID: 1442862

(ots) - EGMR lässt Ausschluss muslimischer Mädchen von
Schwimmunterricht nicht zu

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
hat am heutigen Dienstag entschieden, dass Schulen muslimische
Mädchen zur Teilnahme am gemischten Schwimmunterricht verpflichten
dürfen. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte
und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute
geurteilt, dass eine verpflichtende Teilnahme junger muslimischer
Mädchen an einem gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen nicht gegen
die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt das Urteil, nicht zuletzt weil es die
deutsche Praxis und Rechtsprechung bestätigt. Wir sind der
Auffassung, dass der Verweis auf die Religionsfreiheit nicht dazu
instrumentalisiert werden darf, andere zentrale Werte und Grundrechte
auszuhebeln und somit die so wichtige Integration in unsere
Gesellschaft auszubremsen.

Wir finden es richtig, dass die Straßburger Richter in ihrer
einstimmig gefällten Entscheidung das Recht des Staates bestätigt
haben, die Religionsfreiheit nach Artikel 9 einzuschränken, um zu
garantieren, dass die Schülerinnen auch am Sportunterricht
teilnehmen. Denn Schule spielt im Prozess der sozialen Integration -
besonders für Kinder mit Migrationshintergrund - eine herausgehobene
Rolle. Das staatliche Interesse, ausländische Schüler zu integrieren
und ihnen die heimischen Gebräuche und Werte zu vermitteln, hat auch
nach unserer Auffassung selbstverständlich Vorrang vor dem Wunsch der
Eltern, die Kinder aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht
auszuschließen."

Hintergrund:

Im konkreten Fall weigerten sich die in Basel lebenden
muslimischen Eltern mit schweizerischer und türkischer




Staatsangehörigkeit aus religiösen Gründen, ihre beiden neun- und
elfjährigen Mädchen in der Schule am verpflichtenden gemeinsamen
Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen teilnehmen zu lassen. Auch
ein Angebot der Schweizer Behörden, dass die Schülerinnen einen so
genannten Burkini - einen islamkonformen Ganzkörperbadeanzug - tragen
dürften, lehnten sie ab. Gegen die deshalb verhängte Geldbuße in Höhe
von rund 1.292 Euro hatten die Eltern vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.



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Datum: 10.01.2017 - 14:55 Uhr
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