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VW-Abgasskandal: Aufsichtsratschef gerät unter Druck

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Der Abgasskandal erreicht nun auch den VW-Aufsichtsrat. Wie der Konzern bekanntgab, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen den Aufsichtsratschef Pötsch wegen des Verdachts der Marktmanipulation.

(firmenpresse) - Im Kern geht es um den Vorwurf, dass VW seine Aktionäre zu spät über die Abgasmanipulationen informiert hat und die Aktionäre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Motoren erhebliche Kursverluste hinnehmen mussten.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im Sommer dieses Jahres ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulationen aufgenommen. Bislang standen vor allem der ehemalige VW-Vorstandsvorsitzende Winterkorn und Markenchef Diess im Fokus der Ermittlungen. Nun taucht ein dritter prominenter Name in den Akten auf. "Besonders pikant ist, dass Pötsch noch Finanzvorstand war als der Abgasskandal publik wurde. Erst kurz darauf wurde er zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat dürfte als Kontrollgremium auch für die interne Aufarbeitung des Diesel-Skandals zuständig sein. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den Aufsichtsratschef. Das riecht nach einem klaren Interessenskonflikt", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Für die Schadensersatzansprüche der VW-Aktionäre ist die Frage, wann die VW-Spitze von den Abgasmanipulationen wusste von entscheidender Bedeutung. Denn Insider-Informationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, müssen umgehend veröffentlicht werden. Der Skandal wurde am 18. September 2015 in den USA bekannt, VW gab erst am 22. September eine entsprechende Ad-hoc-Meldung heraus. Zwischenzeitlich gibt es immer wieder Anzeichen, dass die Konzernspitze früher über den Einsatz der Schummel-Software informiert war. Hat VW gegen seine Informationspflichten verstoßen, haben die Aktionäre Anspruch auf Schadensersatz.

Die Frage soll in einem Musterverfahren geklärt werden, das voraussichtlich noch in diesem Jahr eröffnet wird. "Bis dahin haben geschädigte VW-Aktionäre noch die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen und sich dem Musterverfahren anzuschließen", sagt Cäsar-Preller, der bereits Mandanten im Abgasskandal vertritt.





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Datum: 09.11.2016 - 15:30 Uhr
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