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Der 75. BayerischeÄrztetag (BÄT) fasste am ersten Tag der Arbeitssitzung Beschlüsse unter anderem zur Landarztquote, zur Zulassung zum Medizinstudium und zum Krebsregister

ID: 1415707

(ots) -

Landarztquote

Die Delegierten forderten die Bayerische Staatsregierung auf, von
der Umsetzung einer Landarztquote im Rahmen des "Masterplans
Medizinstudium 2020" abzusehen, da dies kein probates Mittel sei,
Versorgungsengpässen im ländlichen Raum zu begegnen. Die
Verpflichtung zur Tätigkeit im ländlichen Raum verlange Studierenden
zu einem zu frühen Zeitpunkt eine weitreichende Entscheidung ab,
bevor diesen ein realistischer Einblick in die ärztliche Tätigkeit
möglich sei. Dies sei weder im Sinne der zukünftigen Ärzte noch im
Sinne der Patienten. Versorgungsengpässen auf dem Land sei vielmehr
durch eine Steigerung der Attraktivität der Tätigkeit auf dem Land zu
begegnen.

Zulassung zum Medizinstudium

Die Delegierten des 75. BÄT riefen den Gesetzgeber dazu auf,
Lösungen zu finden, um die Zulassung zum Medizinstudium völlig
unabhängig vom Abiturnotendurchschnitt zu gestalten. In einer Zeit
des Ärztemangels sei die Zulassung zum Medizinstudium über die
Abiturnote nicht mehr zeitgemäß.

Lehrstühle für Allgemeinmedizin

Der 75. BÄT forderte die Bayerische Staatsregierung auf, die für
die politisch beschlossene Neueinrichtung allgemeinmedizinscher
Lehrstühle erforderlichen Mittel zusätzlich bereitzustellen. Die
Einrichtung allgemeinmedizinischer Lehrstühle werde begrüßt, jedoch
könne dies nicht durch die Umverteilung von Mitteln bewerkstelligt
werden, sondern dies erfordere zusätzliche Mittel.

Krebsregister

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wird von
den Delegierten aufgefordert, den Gesetzentwurf zur Umsetzung des
Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) zu ergänzen. Die
Leiter der bestehenden sechs epidemiologischen Tumorregister in
Bayern und die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) sollen auf Grund




ihrer Kompetenz und langjährigen Erfahrung in die Umsetzung des KFRG
einbezogen werden.

Mobilitätseingeschränkte Patienten

Klinikträger und Krankenkassen wurden von den Delegierten
aufgefordert, die Untersuchungsmöglichkeiten für
mobilitätseingeschränkte Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Gerade die Möglichkeit mobilitätseingeschränkter Frauen, an
Vorsorgeuntersuchungen beim Gynäkologen teilzunehmen, sind enorm
eingeschränkt, da es bayernweit an hierfür notwendigen speziellen
Untersuchungsstühlen mangelt. Dies entspricht auch den Forderungen
der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN).

Kindertagesstätten für Arztkinder

Um die Vereinbarkeit von ärztlicher Berufsausübung und Familie -
insbesondere in der Aus- und Weiterbildung - zu verbessern, wurden
Krankenhäuser und Ausbildungsstätten (auch im ambulanten Bereich) vom
75. BÄT aufgefordert, für Kinder von Ärztinnen und Ärzten mehr Plätze
in Kindertagesstätten und Kindergärten sowie Hortplätze für
Grundschulkinder mit flexiblen Betreuungs- und Buchungszeiten zur
Verfügung zu stellen. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Anzahl
der Medizinstudentinnen im Verhältnis zur Gesamtzahl der
Medizinstudenten deutlich zugenommen, sodass der Arztberuf schon
jetzt und noch mehr in Zukunft von Ärztinnen geprägt sein wird. Ein
Angebot für eine flexible Kinderbetreuung wird immer wichtiger.



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Datum: 24.10.2016 - 07:56 Uhr
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