(ots) - Die Abschiebung nach einem abgelehnten
Asylantrag darf kein Automatismus sein. Es gibt viele humanitäre
Gründe wie Krankheit, die dazu führen, dass einem Flüchtling trotzdem
der Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden sollte. Aber das muss
die Ausnahme sein. In NRW ist es jedoch die Regel: Drei Viertel aller
Flüchtlinge, die keinen Asylanspruch nachweisen können, werden in NRW
trotzdem geduldet. Das ist zuviel. Damit untergräbt die rot-grüne
Landesregierung die Akzeptanz des Asylrechts. Wenn die amtliche
Prüfung des Asylanspruchs kaum eine Rolle spielt, weil eine Ablehnung
ohnehin keine Folgen hat, wird das ganze Verfahren unglaubwürdig. Das
kann auch nicht im Interesse der Flüchtlinge sein. Das Asyl, das
Deutschland richtigerweise etwa politisch Verfolgten und Bedrohten
gewährt, ist kein Almosen und kein Ergebnis von Willkür. Es ist ein
Rechtsanspruch der Verfolgten. Und diese tatsächlich Verfolgten haben
einen Anspruch darauf, nicht mit jenen in einen Topf geworfen zu
werden, die Gründe für diesen Anspruch nur vorgaukeln.
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