PresseKat - NABU, Mieterbund und OB Boris Palmer: Aus Grundsteuer muss reine Bodensteuer werden / Beabsichtigte

NABU, Mieterbund und OB Boris Palmer: Aus Grundsteuer muss reine Bodensteuer werden / Beabsichtigte Neubewertung aller Gebäude muss grundsätzlich in Frage gestellt werden

ID: 1402246

(ots) - Der NABU, der Deutsche Mieterbund und der
Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, kritisieren gemeinsam
und stellvertretend für eine Vielzahl von Verbänden und
Bürgermeistern, den Gesetzesantrag zur Reform der Grundsteuer, den
die Länder Hessen und Niedersachsen am Freitag in den Bundesrat
einbringen werden, als ungerecht, umwelt- und
stadtentwicklungspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich
fragwürdig. Als gerechte, investitionsfreundliche, die kommunalen
Finanzen sichernde, die kommunale Planung unterstützende und zudem
verfassungsfeste Alternative fordern sie die Vereinfachung der
Grundsteuer zu einer reinen Bodensteuer.

Die Reform der Grundsteuer ist längst überfällig. Gemäß
vorliegenden Gesetzesantrag soll die Grundsteuer jedoch im
Wesentlichen eine Gebäudesteuer bleiben. Damit bliebe das
Liegenlassen von mit Baurechten versehenen und erschlossenen, aber
unbebauten oder teilbebauten Grundstücken oder das Halten von
Leerständen steuerlich attraktiv, und praktisch jede bessere und
effizientere Grundstücksausnutzung hätte künftig eine höhere
Grundsteuer zur Folge. Grundstückseigentümer müssten neu in
regelmäßigen Abständen eine Steuererklärung zum jeweiligen Stand
ihrer Grundstücksnutzung abgeben, zum Beispiel bei Aufstockungen, An-
oder Umbauten, Dachgeschossausbauten oder Umnutzungen, und die
Finanzämter würden zu eigenen Vor-Ort-Erhebungen ermächtigt.

Der Gesetzesantrag der Länder führt als neues Bewertungsziel der
Gebäudebewertung den "Kostenwert" ein - ein abenteuerliches
Konstrukt. Denn Herstellungskosten und wirkliche Werte sind zwei
völlig verschiedene Paar Schuhe. Der "Kostenwert" führt zu nicht
hinnehmbaren Ungleichbehandlungen, etwa zwischen Neubauten und
gleichwertigen, modernisierten Altbauten und somit auf gefährliches




verfassungsrechtliches Glatteis. "Gleichwertige Gebäude würden
weiterhin ungleich besteuert. Die verfassungsrechtlichen Probleme der
Grundsteuer - Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das
steuerrechtliche Prinzip der Leistungsfähigkeit - blieben mit diesem
Gesetz ungelöst", kritisierte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt.

"Wir appellieren erneut dringend an die Landesregierungen und den
Bundesrat, diesen unausgereiften und unzulänglichen Gesetzentwurf
abzulehnen beziehungsweise am besten gar nicht erst einzubringen",
sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Lukas
Siebenkotten. "Der Gesetzentwurf schützt vor allem die Interessen
derer, die bebaubare Grundstücke dem Markt vorenthalten und auf
steigende Grundstückspreise spekulieren, führt zu Höherbelastungen im
Geschosswohnungsbau und bestraft den Neubau. Auf Mieter käme eine
Mehrbelastung zu. Das halten wir nicht nur angesichts der in vielen
Städten herrschenden Flächenknappheit und der bereits heute zu hohen
Mieten für kontraproduktiv und ungerecht", so Siebenkotten weiter.

"Es dürfen nicht diejenigen steuerlich bestraft werden, die eine
vom Gemeinderat gewünschte städtebauliche Entwicklung in die Tat
umsetzen", so der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer. "Eine
Gebäudesteuer arbeitet gegen die kommunale Planung, eine Bodensteuer
arbeitet für sie. Vor dieser Richtungsentscheidung stehen wir. Bliebe
die Grundsteuer in der Hauptsache eine Gebäudesteuer, vergeben wir
uns eine riesige Chance zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
und zur Entbürokratisierung. Wir erwarten von den Ländern endlich
eine ergebnisoffene und konstruktive Auseinandersetzung mit der
reinen Bodensteuer. Zur Erzielung gleich hoher Einnahmen müssen wir
nicht die Gebäude besteuern; der Grund und Boden als
Besteuerungsgrundlage genügt völlig", so Palmer.

NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt ergänzte: "Es gilt, Bauflächen
und Gebäude möglichst effizient zu nutzen. Jede Baulücke, die
geschlossen wird, jedes leer stehende Gebäude, das wieder in Nutzung
gelangt, ist nützlich - ein Neubau auf der grünen Wiese weniger.
Dafür brauchen wir die Grundsteuer als Bodensteuer."

Landauf, landab, selbst in besten Lagen, bleiben Baulücken,
Gewerbebrachen oder leere Gebäude jahre- oder gar jahrzehntelang
ungenutzt. Die Grundsteuer auf solche Grundstücke ist in der Regel
praktisch vernachlässigbar. Spekulative Gewinne und überhöhte Mieten
sind eine der Folgen. Der Gesetzentwurf (BR-Drucksache 515/16), den
Hessen und Niedersachsen am 23. September 2016 in den Bundesrat
einbringen, würde an diesen Fehlanreizen nicht nur nichts ändern,
sondern sie teilweise sogar noch verstärken. Die Finanzminister
selbst rechnen für die von ihnen vorgeschlagene, deutschlandweite
Grundstücks- bzw. Gebäudeneubewertung mit einem Vorbereitungs- und
Umsetzungszeitraum von rund zehn Jahren, sehen sich aber zu einer
Kostenschätzung dafür außer Stande. Im Gesetzesantrag heißt es
außerdem, der gewählte Bewertungsansatz sei alternativlos. Damit
ignorieren die Länder eine seit Jahren von Vielen empfohlene und
geforderte Alternative: Eine reine Bodensteuer - Verzicht auf jedwede
Gebäudebewertung - wäre innerhalb kürzester Zeit realisierbar,
denkbar einfach zu administrieren und vollkommen neutral gegenüber
Ausmaß, Art und Alter einer Überbauung. Als Bewertungsgrundlagen
würden lediglich die Grundstücksgrößen und die bereits flächendeckend
vorliegenden Bodenrichtwerte benötigt. Die Grundsteuer als reine
Bodensteuer würde das spekulative Zurückhalten von Immobilien teurer
machen und sich dämpfend auf die Bodenpreise auswirken, setzte den
nötigen, breitenwirksamen Investitionsanreiz zur Deckung des hohen
Bedarfs an Wohnraum und unterstützte die städtebaulich gewünschte
Innenentwicklung statt sie zu behindern und zu bestrafen.
Ungleichbehandlungen und verfassungsrechtliche Probleme wären von
vornherein ausgeschlossen. Für die Bürgerinnen und Bürger wäre eine
reine Bodensteuer leicht verständlich und gut nachvollziehbar.

Mehr Informationen und alle Unterzeichner des Aufrufs
"Grundsteuer: Zeitgemäß!" unter www.grundsteuerreform.net

Für Rückfragen:

Ulrich Ropertz, Pressesprecher Deutscher Mieterbund, Tel.:
030-22323-35, E-Mail: ulrich.ropertz(at)mieterbund.de

Dr. Ulrich Kriese, Siedlungspolitischer Sprecher des NABU, Mobil:
0176-87599511, E-Mail: ulrich.kriese(at)NABU.de

Oberbürgermeister Boris Palmer, Tel.: 07071 204 - 1200 / 1500,
E-Mail: presse(at)tuebingen.de



Pressekontakt:
NABU-Pressestelle
Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse(at)NABU.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  NABU: Ein Jahr Abgas-Skandal - zu wenig aus Dieselgate gelernt Köln/Freie Wähler:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.09.2016 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1402246
Anzahl Zeichen: 7273

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Umweltpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NABU, Mieterbund und OB Boris Palmer: Aus Grundsteuer muss reine Bodensteuer werden / Beabsichtigte Neubewertung aller Gebäude muss grundsätzlich in Frage gestellt werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

NABU (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von NABU