PresseKat - Lohnabrechnung im Internet geht das wirklich?

Lohnabrechnung im Internet geht das wirklich?

ID: 140113

Wir machen das ganz einfach selbst mit einem einfachen Lohnprogramm im Internet. Dann kam der Betriebsprüfer und meinte "Na, prima, da sind dann ja jetzt einige Nachzahlungen fällig ...".

(firmenpresse) - Viele kleinere Unternehmen wollen Geld bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sparen und verwenden preiswerte Online- Lohnabrechnungsprogramme. Fachleute warnen: Das notwendige Fachwissen im komplizierten deutsche Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht kann durch diese Programme nicht ersetzt werden. Die Anwender wiegen sich in einer falschen Sicherheit. Dann kommt der Prüfer und es werden Nachzahlungen fällig oder es kommt sogar zu Steuerstrafverfahren. Auch GmbH Geschäftsführer haften bei Organisationsverschulden voll mit ihrem Privatvermögen.
Doch es gibt eine günstige Alternative die wirklich funktioniert: www.sblohn.de

Sie erfassen lediglich Informationen über Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Die Lohnsteuer- und SV-Meldungen erledigt SBlohn für Sie. Die Kommunikation ist dabei sehr einfach über das Internet gestaltet. Es sind keinerlei Fachkenntnisse der Lohnbuchhaltung erforderlich. Alle Eingaben werden von ausgebildeten langjährig tätigen Lohnbuchhaltern geprüft und umgesetzt. Bei Unklarheiten werden Sie umgehend kontaktiert. Nach der Abrechnung stehen Ihnen alle Dokumente wie Lohnscheine/Verdienstabrechnungsbelege und die Lohnunterlagen für Ihren Betrieb zur Verfügung. Ebenso wird ein Buchungsbeleg bzw. eine Buchungsdatei für den Steuerberater oder ihre eigene Finanzbuchhaltung erzeugt und alle Meldungen für die Sozialversicherung und Finanzverwaltung erstellt und elektronisch übermittel. Dabei werden die höchsten Sicherheitsstandards wie beim Online-Banking verwendet. Und die ab 1.1.2010 notwendigen zusätzlichen Meldungen für das ELENA-Verfahren sind in den günstigen Preis für die Standardabrechnung von 4,99 € zuz. Ust. auch schon drin. Ab 25 Abrechnungen wird es sogar noch preiswerter. Grund genug sich jetzt zu informieren.



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Datum: 26.11.2009 - 22:45 Uhr
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Freigabedatum: 26.11.2009

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