PresseKat - GarantieHebelPlan ’08 – Verteidigung gegen Mahnbescheide

GarantieHebelPlan ’08 – Verteidigung gegen Mahnbescheide

ID: 1384129

CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger der GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG bei der Abwehr von Mahnbescheide.

(firmenpresse) - München, 27.07.2016: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, verteidigt diese bereits Anleger der Fondsgesellschaft GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG gegen Mahnbescheide der Fondsgesellschaft.

Nach dem Emissionsprospekt sollte die Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG Anlegergelder in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds investieren. Hierbei wurden den Anlegern überdurchschnittliche Erträge versprochen, indem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen können.

Die Anleger konnten ihre Einlagen entweder sofort in voller Höhe einzahlen oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

Eine große Vielzahl der Anleger haben inzwischen Mahnbescheide erhalten, mit denen ausstehende Raten geltend gemacht werden.

„Anleger, die sich rechtzeitig bei uns gemeldet haben, konnten wir bereits bei der Abwehr dieser Mahnbescheide unterstützen“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Viele Anleger haben nämlich die monatlichen Raten an GarantieHebelPlan ´08 eingestellt, nachdem sie von negativen Berichten über die wirtschaftliche Situation von GarantieHebelPlan ´08 erfahren haben.

„Tatsächlich besteht ein erhebliches Risiko für die Anleger, grundsätzlich vom ersten Tag ihrer Beteiligung in voller Höhe der Zeichnungssumme haften zu müssen. Dies war vielen der von uns vertretenen Anlegern bei Zeichnung der Beteiligung nicht bekannt,“ wie Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter erklärt.





Was ist zu tun, wenn Sie nun auch einen Mahnbescheid erhalten?

CLLB Rechtsanwälte empfehlen, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen, sobald Anleger einen Mahnbescheid erhalten haben. Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ergeht ein vollstreckbarer Titel (sogenannter „Vollstreckungsbescheid“) gegen die Anleger, aus dem ohne weiteres vollstreckt werden kann.

„Rechtlicher Rat sollte hier sofort eingeholt werden, da Fristen im Mahnverfahren sehr kurz sind. Regelmäßig muss man bei diesen Verfahren innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung tätig werden, um rechtliche Nachteile abzuwenden,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten CLLB Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben CLLB Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08 geschlossen werden.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 27.07.2016 - 16:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Istvan Cocron
Stadt:

München, Berlin



Kategorie:

Recht und Verbraucher


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.07.2016

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