PresseKat - Schiewerling/Schummer: Richtungswechsel in der Teilhabepolitik eingeleitet

Schiewerling/Schummer: Richtungswechsel in der Teilhabepolitik eingeleitet

ID: 1364613

(ots) - Bundesteilhabegesetz kommt

CDU/CSU und SPD haben den Weg für ein Bundesteilhabegesetz frei
gemacht und sich gemeinsam auf zentrale Schwerpunkte geeinigt. Der
Gesetzentwurf für ein modernes Teilhaberecht wird Ende Juni ins
Kabinett eingebracht. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling, sowie der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen,
Uwe Schummer:

Schiewerling: "Wir werden mit dem neuen Bundesteilhabegesetz einen
entscheidenden Richtungswechsel in der Teilhabepolitik einleiten. Im
Fokus steht dabei die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen. Sie
sollen die Möglichkeit auf das höchstmögliche Maß an Selbstbestimmung
bekommen.

Kommunen werden ab dem Jahr 2018 mit fünf Milliarden Euro pro Jahr
finanziell entlastet. Diese Bundesunterstützung soll dann auch
tatsächlich den Kommunen zu Gute kommen und nicht zur Deckung von
Mehrausgaben beim Bundesteilhabegesetz dienen. Insgesamt wird das
Gesetz wesentliche Verbesserungen insbesondere für schwerbehinderte
Menschen auf den Weg bringen. So werden Menschen mit hohem
Assistenzbedarf, die ein Jahreseinkommen von bis zu 30 000 Euro
haben, erstmals von Zuzahlungen freigestellt. Wer mehr verdient,
leistet einen Eigenbetrag, der auf zwei Prozent des Monatseinkommens
gedeckelt ist. Das Sparvermögen von heute 2600 Euro wird zunächst auf
25 000 Euro, danach auf 50 000 Euro angehoben. Bei Ehen und
Partnerschaften werden die Partner endlich nicht länger mit ihrem
Einkommen herangezogen. Diese Gruppe ist dann gänzlich von
Zuzahlungen befreit."

Schummer: "Es können mehr Menschen mit Behinderung - insbesondere
mit einer psychischen Erkrankung - mit dem neuen 'Budget für Arbeit'
auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle finden. Eltern mit
Behinderungen können künftig mit der sogenannten 'Elternassistenz'




ihre Kinder mit Unterstützung der Eingliederungshilfe großziehen.
Unabhängige Beratungsstellen sollen neben bestehenden Angeboten
geschaffen werden, um Menschen mit Behinderungen und ihre Familien
bei Anträgen zu unterstützen. Außerdem sollen die Leistungen der
Eingliederungshilfe zudem bundesweit vergleichbar werden und nicht je
nach Wohnort gewährt werden.

Wer Kampagnen unterstützt, die den Entwurf fundamental ablehnen,
der missachtet die konkrete Situation der überwiegenden Mehrheit der
betroffenen Menschen. Sollten die Länder zustimmen, kann das neue
Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten."



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Datum: 03.06.2016 - 13:30 Uhr
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