PresseKat - Neue EU-Paket-Roaming-Verordnung soll mittels mehr Tariftransparenz den Wettbewerb befördern

Neue EU-Paket-Roaming-Verordnung soll mittels mehr Tariftransparenz den Wettbewerb befördern

ID: 1362702

(PresseBox) - Im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie soll die EU-Paket-Roaming-Verordnung die Hürden in der grenzüberschreitenden Paketzustellung beseitigen und damit die bestehende Postmarktregulierung ergänzen und vereinheitlichen. Betroffen von dieser Verordnung sind alle Paketdienste mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedsstaat innerhalb der EU. Der Geltungsbereich betrifft Pakete mit einem Maximalgewicht von 31,5 kg. Die Verordnung beinhaltet eine zielgerichtete Verpflichtung an Universaldienstbetreiber, den nationalen Regulierungsbehörden jährlich bis spätestens zum 31. Januar eine öffentliche Liste über 15 ausgewählte Tarife für den grenzüberschreitenden Paketversand zur Verfügung zu stellen. Alle Tarife werden dann von der EU jeweils am 30. April veröffentlicht. Andere Paketdienste müssen dies nicht, können aber ihre vergleichbaren Tarife auch auf der vorgesehenen Webseite der EU veröffentlichen lassen.
Vor allem ungerechtfertigte Tarifdifferenzen, die derzeit überwiegend von Einzelkonsumenten sowie kleinen und mittleren Unternehmen (auch KMU) getragen werden müssen, sollen durch diese Preistransparenz gesenkt werden. Auch die Terminierungsentgelte, also jene Gebühren, die Postgesellschaften einander für die Zustellung eines Auslandpaketes im Zielland in Rechnung stellen, sind den Regulierungsbehörden transparent zu machen. Sie dienen den Regulierungsbehörden in weiterer Folge zur Prüfung der Tarife und werden nicht veröffentlicht, jedoch anderen Behörden (Wettbewerb und Verbraucherschutz) zugänglich gemacht. Die Regulierungsbehörden prüfen, inwieweit diese Entgelte im grenzüberschreitenden Paketaustausch erschwinglich, kostenorientiert, transparent und nicht diskriminierend sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz durchzusetzen, wird der Zugang zu den Terminierungsentgelten jenen Paketdiensten geöffnet, die mit den Postadministrationen und zueinander im Wettbewerb stehen.




Der DVPT begrüßt diese Verordnung als Verbesserung der regulatorischen Aufsicht des überdurchschnittlich schnell wachsenden KEP-Marktes, der nach jüngsten Erhebungen allein in Deutschland bis zum Jahre 2020 ein weiteres Wachstum um mehr als fünf Prozent jährlich auf dann knapp 3,8 Mrd. Sendungen erwartet.

Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT) vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Sinne eines Anwenderfachverbandes und einer Verbraucherschutzorganisation. Er setzt sich für die Liberalisierung von Märkten, Vielfalt der Angebote und Chancengleichheit aller Geschäftsmodelle ein. Er sieht es als seine ureigenste Aufgabe an, eine neutrale und unabhängige Moderation zwischen den Anwendern und den Anbietern des Marktes im Sinne der Nutzer durchzuführen, um Innovationen und Marktentwicklungen zu fördern. In Deutschland ist er eine bedeutende Interessenvertretung, denn kein anderer europäischer Verband beschäftigt sich bereichsübergreifend mit den Themen Trends + Marktentwicklung, Digitalisierung + Social Media, IT + TK sowie Post + Informationslogistik. Der DVPT wurde 1968 gegründet und ist politisch und wirtschaftlich unabhängig. Der DVPT veranstaltet regelmäßig zu aktuellen Themen Anwenderseminare und Managementforen und schafft somit Kommunikationsplattformen für Geschäftskunden. Die DVPT-Akademie bietet Aus- und Weiterbildungsprogramme wie Seminare und zertifizierte Qualifizierungskurse an, um dem steigenden Informations- und Qualifizierungsbedarf gerecht zu werden. Darüber hinaus veranstaltet er verschiedene Zukunftsinitiativen, die das Sichtbarmachen von neuen Konzepten, Ideen, Visionen und möglichen innovativen Geschäftsmodellen ermöglichen (Future Network, Future Convention, Future Award).
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Datum: 31.05.2016 - 11:32 Uhr
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