(PresseBox) - Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das Gerichten und Sozialversicherungsbehörden die leichtere Abgrenzung zwischen echten Dienst- und Werkverträgen und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung bzw. Scheinselbständigkeit ermöglichen soll. Der Ende letzten Jahres vorgelegte erste Vorschlag hätte u.a. auch Tätigkeiten aus der Consultingwirtschaft in die Nähe von Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit gerückt. Entsprechend deutlich fiel die Ablehnung von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften aus.
Mittlerweile liegt ein Entwurf vor, der zumindest von den Tarifpartnern als tragfähig erachtet wird. Allerdings bleiben auch hier Tücken, da einzelne Punkte im Gesetzentwurf noch nicht ausreichend klar sind. Aber selbst wenn ein neues Gesetz handwerklich korrekt ist, sind wichtige Punkte in der gelebten Consultingpraxis zu beachten, um einen ausreichenden Abstand zur Zeitarbeit und Scheinselbständigkeit zu wahren.
Kai Haake, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) berichtet über die bisherige Entwicklung und den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Zudem gibt er wichtige Praxistipps, damit Dienstleistungen ohne jeden Zweifel das sind und bleiben, was sie sein sollen: Ganz normale Dienst- oder Werkverträge.
Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Gelegenheit zum persönlichen Austausch bei einem kleinen Imbiss und Getränken.
Wann: Mittwoch, 01. Juni 2016, 18 Uhr
Wo: Franz-Josef-Röder-Str.9, 66119 Saarbrücken
Anmeldung: Dr. Uwe Rentmeister, eMail : uwe.rentmeister(at)saarland.ihk.de