(ots) - Patientensicherheit - Die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die
Bundesärztekammer (BÄK) legen eine gemeinsame Vereinbarung zur
Erstellung eines Medikationsplans vor.
Ab dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei
verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die
Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. So legt es
das im Dezember 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz fest.
Pünktlich unter Dach und Fach gebracht haben KBV, DAV und BÄK die
dafür notwendige Rahmenvereinbarung. Zusammen haben sie Inhalt und
Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein
Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt.
"Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da
er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente
enthält", so Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Ziel ist
es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu
unterstützen. Mit dem Medikationsplan können zukünftig Verordnungen
aller Ärzte eines Patienten sowie die Selbstmedikation auf einem
einheitlichen Medikationsplan erfasst werden. In der Regel wird der
Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert.
Aktualisierungen durch mitbehandelnde Ärzte sind ebenfalls möglich.
Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten
um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. "Der beste Weg zur
Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein
Zusammenwirken von Apotheker und Arzt mit einem berufsübergreifenden
Blick auf die Gesamtmedikation", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker.
"Ob Rabattverträge oder Selbstmedikation - ein Medikationsplan ohne
Apotheker kann kaum aktuell und vollständig sein. Mit der
elektronischen Gesundheitskarte müssen und wollen wir uns so schnell
wie möglich den digitalen Herausforderungen stellen."
Vorerst wird der Medikationsplan in Papierform ausgefertigt. Ziel
ist jedoch, ihn spätestens 2019 auf der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann
alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK
gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.
"Der bundeseinheitliche Medikationsplan auf Papier ist ein
wichtiger Schritt zur Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit. Damit ist der Weg gebahnt für die
elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur", sagt Dr.
Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der
Bundesärztekammer.
Bis zum 30. Juni 2016 sollen KBV und GKV-Spitzenverband Vorlagen
für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag
sowie für die ärztliche Vergütung liefern.
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern (DAV), Tel.: 030 40004-132
Samir Rabbata (BÄK), Tel.: 030 400456-703
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 4005-2201