(ots) - Am Freitag, den 22. April 2016 hat der Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) Köln die Fällung der auf dem
Grundstück seiner Liegenschaft stehenden Blutbuche vorgenommen.
Der Eigentümer der Liegenschaft Finanzamt Bonn Außenstadt, der BLB
NRW NL Köln, hat aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht am
Freitag, den 22.04.2016 nach einem knapp zweijährigen Rechtsstreit
eine Blutbuche gefällt.
Bereits im Juli 2014 wurde durch ein Gutachten belegt, dass die
Blutbuche auf dem Parkplatz des Finanzamtes Bonn-Außenstadt aufgrund
eines Pilzbefalls irreversibel geschädigt war. Aufgrund der
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers wurde seinerzeit ein Antrag
auf Fällung bei der zuständigen Behörde der Stadt Bonn gestellt. Eine
entsprechende Genehmigung zur Fällung wurde erteilt und unter
Berücksichtigung des Artenschutzes in den Oktober 2014 terminiert.
Gegen diese Fällgenehmigung legten die Nachbarn des angrenzenden
Grundstücks Ende 2014 Widerspruch bei der Stadt Bonn ein, welcher von
der zuständigen Behörde abgelehnt wurde. In Folge dieser Ablehnung
wurde seitens der Nachbarschaft Klage beim Verwaltungsgericht Köln
eingereicht, die dann Mitte November 2015 endgültig abgewiesen wurde.
Somit ist die durch die Stadt Bonn erteilte Genehmigung zur Fällung
der Blutbuche rechtskräftig.
Im Nachgang zu den Fällarbeiten wird der BLB NRW NL Köln die
derzeit noch bestehende Pflasterung im Bereich der Blutbuche
zurückbauen und den Bereich renaturieren.
Pressekontakt:
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Köln
Frank Buch
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Domstraße 55-73, 50668 Köln
Tel.: +49 221 35660-282
E-Mail: frank.buch(at)blb.nrw.de
Internet: www.blb.nrw.de