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Schwäbische Zeitung: Absage an Feinde des Rechtsstaats - Leitartikel zur Volksabstimmung in der Schweiz

ID: 1326626

(ots) - Die Schweizer haben richtig entschieden:
Straffällig gewordene Ausländer werden auch künftig nicht automatisch
aus unserem Nachbarland abgeschoben. Eine deutliche Mehrheit der
Teilnehmer der Volksabstimmung hat sich damit gegen die maßlose
Forderung der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gestellt. In Zeiten
aufgeladener Diskussionen um Flüchtlings- und Ausländerpolitik in
Deutschland kann man hierzulande von der Entscheidung der Schweizer
durchaus lernen.

Denn was die Rechtspopulisten und ihre Anhänger wollten, ist nicht
mit den Grundsätzen eines Rechtsstaats vereinbar - egal ob dieser
Rechtsstaat nun Schweizerische Eidgenossenschaft oder Bundesrepublik
Deutschland heißt. In einem Staat, der einen straffällig gewordenen
Ausländer nicht in einem individuellen Verfahren vor ein unabhängiges
Gericht stellt, das prüft, ob eine Abschiebung tatsächlich
tatangemessen ist, in einem solchen Staat müsste man wirklich die
Frage stellen, ob eine Herrschaft des Unrechts besteht.

Natürlich haben auch Ausländer in einem Rechtsstaat als
mutmaßliche Täter, Angeklagte und Verurteilte Rechte. Rechte, die
auch vor dem Hintergrund einer solch epochalen Herausforderung wie
der Flüchtlingskrise nicht verhandelbar sind oder relativiert werden
können. Anders als von Demagogen hierzulande oder anderswo behauptet,
bedeutet das aber nicht, dass ein Rechtsstaat keine Handhabe etwa
gegen den Mob aus der Kölner Silvesternacht hätte.

Die geltenden Regeln, nach denen in Deutschland Gesetze
verschärft, Ausweisungen verfügt und Abschiebungen vollzogen werden
können, reichen vollkommen aus. Ausländer, die massiv und
schwerwiegend gegen Gesetze verstoßen haben, können entlang dieser
Regeln entsprechend vor Gericht gestellt, verurteilt und bestraft
werden.

Gefragt ist also eine konsequente Anwendung geltenden Rechts,




damit den Populisten der Boden für ihre rechtsstaatsfeindlichen
Forderungen entzogen wird.



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Datum: 28.02.2016 - 20:10 Uhr
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