(ots) - Mit steigenden Temperaturen beginnt für viele
Mofa- und Mopedfahrer die neue Saison. Sie sollten vor dem
Saisonstart unbedingt an ein neues Versicherungskennzeichen denken:
Ab 1. März 2016 benötigen alle Kleinkrafträder ein grünes Schild. Das
bisherige blaue Kennzeichen verliert dann seine Gültigkeit. Darauf
weist die ADAC Autoversicherung AG hin.
Das neue, grüne Kennzeichen ist nicht nur für Mofas und Mopeds
vorgeschrieben, sondern auch für Segways, Quads bis 45 km/h
Höchstgeschwindigkeit und 50 Kubikzentimeter Hubraum und schnelle
E-Bikes. Die Versicherung für diese Fahrzeuge muss jährlich erneuert
werden und gilt immer ab dem 1. März bis zum letzten Tag im Februar.
Wer ab Anfang März noch mit dem alten, blauen Schild unterwegs ist,
hat keinen Versicherungsschutz.
Mofa- oder Mopedfahrer, die ohne oder mit einem alten
Versicherungskennzeichen unterwegs sind, müssen tief in die Tasche
greifen. Bei einem Unfall ist ein Schaden vom Fahrer selbst zu
bezahlen. Ein fahrlässiger Verstoß gegen die Pflicht zu einer
gültigen Versicherung kann außerdem Freiheitsstrafen von bis zu sechs
Monaten oder Geldbußen bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen.
Durch die jährlich wechselnde Kennzeichenfarbe ist für die Polizei
schnell erkennbar, wer ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs
ist.
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