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Trend Denkmalimmobilie

ID: 1303616

Historische Immobilien liegen sowohl als Wohnraum, als auch als Investitionsobjekte voll im Trend.

(firmenpresse) - Warum sich der Kauf gleich doppelt lohnt

Wohnen in einer alten Brauerei, der historischen Gründerzeitvilla oder sogar in charmanten Fischerhäusern; zu Wohnzwecken umgebaute und sanierte Baudenkmäler sind heiß begehrt. Denkmalimmobilien haben diesen besonderen Charme, den andere Neu- und Altbauten meist vermissen lassen. Der Trend geht weg vom Einheitsbrei zu den besonderen Wohnimmobilien, die sich über den besonderen Flair hinaus auch durch hochwertige Ausstattung und Wohnkomfort auszeichnen.

Wer heute noch glaubt, hinter den historischen Fassaden befinden sich nur zugige, energiefressende und verschachtelte Wohneinheiten, der irrt ganz gewaltig. Spezialisten wie die Investition Baudenkmal beweisen mit ihrem Denkmal-Repertoire, wie adäquat das Leben im Baudenkmal sein kann. Im Rahmen der Sanierung erhalten die alten Gemäuer nämlich nicht nur ein detailliert nachgearbeitetes Gewand, sondern werden darüber hinaus nach den neusten Standards und Ansprüchen umgebaut.

Während Baudenkmäler von außen mit Barockdekoren, Sprossenfenstern oder Zierelementen sofort ins Auge fallen, bergen sie nicht selten im Inneren viele Überraschungen. Großzügig geschnittene Wohnungen mit viel Tageslicht, edle Böden und Kücheneinbauten, luxuriöse Bäder sowie moderne Haustechniken verbinden das nostalgische Feeling mit höchstem Wohnkomfort.

Bei Eigennutzung und Vermietung locken Steuervorteile

Ausschlaggebend für die steuerlichen Vorteile beim Erwerb einer ausgewiesenen Denkmalimmobilie ist dessen Sanierung. Bei Denkmalexperten wie der Investition Baudenkmal ist sichergestellt, dass die Sanierung in Absprache mit den Denkmalschutzbehörden ausnahmslos von Fachfirmen durchgeführt wird. Wer nämlich auf eigene Faust versucht, ein Baudenkmal zu sanieren, erlebt nicht selten böse Überraschungen.

Dabei ist die Sanierung häufig der größte Kostenfaktor bei Denkmalimmobilien. Die Baudenkmäler von investition-baudenkmal.de weisen durchschnittlich sogar Sanierungsanteile zwischen 60 % und 85 % vor. Gleichzeitig bedeutet dieser Sanierungsaufwand aber, dass auch die Steuervergünstigungen entsprechend hoch ausfallen.





Bewirkt werden diese Steuervorteile durch die sogenannte Denkmalschutz-AfA. Hiermit werden Abschreibungen für Abnutzungen ermöglicht, die die Steuerlast reduzieren. Die Abschreibung gilt sowohl für selbst genutzte Baudenkmäler als auch für vermietete Denkmalimmobilien, sodass sowohl Eigennutzer als auch Kapitalanleger davon profitieren.

Sanierungskosten bedeuten reduzierte Steuerlast

Für Investoren sind bei Denkmalimmobilien die §§ 7 h, 7 i EStG ausschlaggebend, wonach über einen Zeitraum von zwölf Jahren 100 % der Sanierungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Diese hohe Abschreibung über einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum führt regelmäßig zu einem Verlust der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, was eine reduzierte Steuerlast zur Folge hat.

Bei Eigennutzern führt die Anwendung von § 10 f EStG dazu, dass die Sanierungskosten zu 90 % über zehn Jahre abgesetzt werden können. Pro Jahr werden also 9 % der Sanierungskosten geltend gemacht, sodass sich dadurch die zu versteuernden Einkünfte reduzieren.

Hinzu kommen die Vorschriften für die lineare Abschreibung, worüber die Denkmalspezialisten unter www.investition-baudenkmal.de ebenfalls informieren.

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Datum: 28.12.2015 - 08:40 Uhr
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