PresseKat - Widerruf Immobiliardarlehen – Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

Widerruf Immobiliardarlehen – Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

ID: 1303577

Der Großteil der von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen ist fehlerhaft, so dass Darlehensnehmer auch heute noch Ihr zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommenes Darlehen widerrufen können, falls dieses ab November 2002 abgeschlossen wurde.

(firmenpresse) - Der Großteil der von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen ist fehlerhaft, so dass Darlehensnehmer auch heute noch Ihr zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommenes Darlehen widerrufen können, falls dieses ab November 2002 abgeschlossen wurde. Es ist hierbei sehr hilfreich, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die die Kosten für das Verfahren übernimmt. Damit die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt müssen jedoch einige Voraussetzungen vorliegen bzw. dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.

Ausschlussgründe für die Übernahme der Kosten
Sind die Kosten für einen Widerruf grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst, kommt es weiterhin auf den Zweck der Finanzierung an.
Wurde das Darlehen zur Finanzierung eines genehmigungspflichtigen Neu- oder Umbaus aufgenommen, so wird in der Regel keine Deckung erteilt. Handelt es sich bei den vorzunehmenden Umbauten lediglich um nichtgenehmigungspflichte Renovierungsarbeiten, so wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten in der Regel übernehmen.
Wurde ein von einem Bauträger errichteter Neubau erworben, so wird in der Regel Deckung erteilt. Versagt wird die Deckung hierbei jedoch dann, wenn der Erwerber Einfluss auf die Planung nehmen konnte (z.B. Auswahl der Fliesen, Einfluss auf die Raumaufteilung, etc.).
Weiterhin darf das finanzierte Objekt nicht vermietet sein, sondern muss vom Darlehensnehmer selbst genutzt werden. Maßgebliche ist herbei der Zeitpunkt, in dem der Widerruf erklärt wird. Ist die Immobilie nur teilweise vermietet, so wird in der Regel für den Teil eine Deckung erteilt werden, der selbstgenutzt ist, sofern nicht weitere Ausschlussgründe bestehen.

Eintritt des Schadensfalls
Damit die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, muss ein Schadensfall eingetreten sein. Dieser tritt dann ein, wenn die Bank den erklärten Widerruf unberechtigter Weise nicht akzeptiert und zurückweist (BGH IV ZR 37/07 und BGH IV ZR 23/12). Somit muss die Rechtsschutzversicherung nicht bereits beim Erwerb der Immobilie bzw. beim Abschluss des Darlehensvertrags bestanden haben, es genügt vielmehr, wenn diese bei Erklärung des Widerrufs bestand.





Nachträglicher Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich ist es möglich auch jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Deckung für Widerrufe nicht über die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ausgeschlossen ist. Darüber hinaus besteht bei den meisten Versicherern auch eine dreimonatige Wartezeit, die zunächst verstrichen sein muss, bevor der Widerruf erklärt werden kann.

Fazit
Wird durch ein Darlehen eine Bestandsimmobilie erworben, die auch selbst genutzt wird, hat die Rechtsschutzversicherung in der Regel Deckung zu erteilen.

Was betroffene Darlehensnehmer mit Rechtsschutzversicherung tun sollten
Darlehensnehmer, die nicht sicher sind, ob die Kosten für ein Verfahren von ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, sollten sich an einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um prüfen zu lassen, ob eine Deckungszusage erteilt werden muss.

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Datum: 27.12.2015 - 22:03 Uhr
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Freigabedatum: 28.12.2015

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