PresseKat - Silvesterfeuerwerk: Nur aus bekannten Quellen kaufen

Silvesterfeuerwerk: Nur aus bekannten Quellen kaufen

ID: 1303521

TÜV Rheinland: Auf CE-Kennzeichnung und ID-Nummer achten / Gebrauchsanweisung genau befolgen / Vorsicht in Kombination mit Alkohol

(PresseBox) - An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und Rettungsdienste so hĂ€ufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die fahrlĂ€ssige Verwendung von Feuerwerkskörpern die Ursache fĂŒr BrĂ€nde und UnfĂ€lle ? zumeist in Kombination mit Alkohol. Durch den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern lassen sich solche Gefahren jedoch leicht vermeiden. ?Beim Feuerwerk ist es wichtig einen klaren Kopf zu haben und die Gebrauchsanweisung genau zu beachten?, so Wolfram Stahl, Fachmann fĂŒr Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.
Nur getestetes Feuerwerk zulÀssig
In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulĂ€ssig, die von unabhĂ€ngigen PrĂŒfinstituten, wie TÜV Rheinland getestet wurden. GeprĂŒfte Produkte kann man am CE-Zeichen in Kombination mit einer Kennnummer erkennen. Die fĂŒr den deutschen Handel freigegebenen Böller und Raketen verfĂŒgen zusĂ€tzlich ĂŒber eine von der Bundesanstalt fĂŒr Materialforschung und -prĂŒfung (BAM) verliehene Identifikationsnummer. ?Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dĂŒrfen nur von Pyro-Profis erworben und gezĂŒndet werden, auch an Silvester?, so Stahl. Kindern unter 12 Jahren ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten.
TÜV Rheinland empfiehlt, Feuerwerk nur aus sicheren Quellen zu beziehen, beispielsweise SupermĂ€rkte, BaumĂ€rkte und WarenhĂ€user. Auch wenn der Kauf von Böllern und Raketen bereits nach den Weihnachten möglich ist, tatsĂ€chlich erlaubt ist das Abbrennen trotzdem nur an Silvester und am Neujahrstag.
Raketen nie aus der Hand zĂŒnden
Wer keine BrĂ€nde riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten. Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zĂŒnden. Um Brand- und Verletzungsrisiken zu vermeiden, sollte beim Abbrennen der Feuerwerkskörper stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und BĂ€umen eingehalten werden. Es empfiehlt sich auch, alle brennbaren Dinge von Balkonen und Terrassen zu entfernen und wĂ€hrend des Feuerwerks TĂŒren und Fenster geschlossen zu halten. Herumfliegenden Böller und Raketen könnten ansonsten ins Haus oder die Wohnung gelangen. ?Brand- und Verletzungsgefahren sind vermeidbar, wenn man sich an die Gebrauchsanweisung hĂ€lt und nicht fahrlĂ€ssig handelt?, erklĂ€rt TÜV Rheinland-Experte Stahl. ?Unbedingt zu beachten ist, dass nicht explodierte Feuerwerkskörper auf keinen Fall ein zweites Mal angezĂŒndet werden dĂŒrfen.? Vor Kirchen, KrankenhĂ€usern, Kindern- oder Altersheimen ist das ZĂŒnden von Böllern und Raketen grundsĂ€tzlich untersagt. Gemeinden und StĂ€dte bieten auf ihrer InternetprĂ€senz Bekanntmachungen zu örtlichen Verboten an.




UnfĂ€lle mit Feuerwerkskörpern passieren hĂ€ufig in Kombination mit Alkohol ? der nicht nur Jugendliche leichtsinnig macht. Verantwortungsvoll handelt, wer in seiner Umgebung alkoholisierten Personen das ZĂŒnden von Feuerwerksprodukten untersagt. Um BrĂ€nden und Verletzungen vorzubeugen, sind vor allem umsichtige Erwachsene gefragt.

TÜV Rheinland ist ein weltweit fĂŒhrender unabhĂ€ngiger PrĂŒfdienstleister mit ĂŒber 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.300 Menschen in 69 LĂ€ndern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von ĂŒber 1,7 Milliarden Euro. Die unabhĂ€ngigen Fachleute stehen fĂŒr QualitĂ€t und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prĂŒft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse fĂŒr Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfĂŒgt TÜV Rheinland ĂŒber ein globales Netz anerkannter Labore, PrĂŒf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen fĂŒr mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

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Datum: 27.12.2015 - 10:00 Uhr
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