PresseKat - LAG Hessen: Außerordentliche Kündigung wegen gefälschter AU-Bescheinigung wirksam

LAG Hessen: Außerordentliche Kündigung wegen gefälschter AU-Bescheinigung wirksam

ID: 1303449

LAG Hessen: Außerordentliche Kündigung wegen gefälschter AU-Bescheinigung wirksam

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html
Legt ein Arbeitnehmer eine gefälschte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor, kann das die außerordentliche fristlose Kündigung zur Folge haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Arbeitsrecht sieht vor, dass die Kündigung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html)des Arbeitsvertrags fristlos erfolgen kann, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten derart schwer verletzt hat, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung auch nur bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin nicht mehr zugemutet werden kann. Eine derart schwere Pflichtverletzung kann die Vorlage einer gefälschten ärztlichen Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit sein. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 23. März 2015 hervor (Az.: 16 Sa 646/14).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine langjährige Mitarbeiterin eines Unternehmens an mehreren Tagen unentschuldigt und unbezahlt gefehlt. Nachdem sie auf die fehlenden Bescheinigungen angesprochen wurde, legte sie manipulierte ärztliche Bescheinigungen vor, die besagten, dass eines ihrer Kinder krank gewesen sei und sie deshalb zu Hause bleiben musste. Der angegebene Kinderarzt gab allerdings an, dass er an den besagten Tagen keinerlei Kontakt zu der Frau oder ihren Kindern gehabt habe. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich. Die Frau reichte eine Kündigungsschutzklage ein.

Das Arbeitsgericht Kassel gab der Klage statt. Obwohl das Verhalten der Frau Grund für eine außerordentliche Kündigung sei, sei es im Rahmen der Interessenabwägung dem Arbeitgeber zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Eine Abmahnung wäre ausreichend gewesen.

Das LAG Hessen entschied im Berufungsverfahren anders. Die außerordentliche Kündigung sei wirksam. Mildere Mittel wie die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Frist für eine ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung seien für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar gewesen. Die ärztlichen Bescheinigungen seien bewusst manipuliert worden. Die Frau habe vorsätzlich und heimlich gehandelt, so dass mit Wiederholungen gerechnet werden müsse.





Die wirksame Kündigung eines Arbeitsvertrags kann u.U. schwierig sein. Im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags, Kündigungen, Abfindungen und anderen arbeitsrechtlichen Themen beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  Offene Immobilienfonds in Abwicklung: Immer noch Schadensersatz möglich Der Tagesspiegel: Aiman Mazyek: Gegen Obergrenzen für Flüchtlinge steht das Grundgesetz
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 24.12.2015 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1303449
Anzahl Zeichen: 2815

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"LAG Hessen: Außerordentliche Kündigung wegen gefälschter AU-Bescheinigung wirksam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater