(ots) - Bei der Anfertigung von Strafanzeigen können
Polizisten künftig das Merkmal "Flüchtling" ankreuzen. Wolfgang
Beus, Sprecher im nordrhein-westfälischen Innenministerium,
bestätigte dem WESTFALEN-BLATT (Bielefeld), dass sich die
Innenminister der Länder und des Bundes darauf verständigt hätten.
Die Änderung trete zum Jahresbeginn in Kraft. Der Beschluss war von
den Direktoren der Landeskriminalämter und dem Präsidenten des
Bundeskriminalamts vorbereitet worden.
Beus: »Bisher gibt es keine verlässlichen Informationen dazu,
welchen Anteil Flüchtlinge an der Kriminalität haben und welche
Taten im Vordergrund stehen.« Das soll sich 2016 ändern, so dass nach
dem ersten Halbjahr erste solide Daten vorliegen. Frank Scheulen,
Sprecher des Landeskriminalamts NRW, sagte, die Polizeibehörden
würden in Kürze informiert, wie der Begriff Flüchtling zu definieren
sei.
Die Nationalität von Tatverdächtigen wird bereits jetzt in allen
bundesdeutschen Kriminalitätsstatistiken aufgeführt, "Flüchtling"
wird ein Merkmal zur weiteren Differenzierung sein. Zuletzt hatte
Ingo Wolf (FDP), von 2005 bis 2010 Innenminister in
Nordrhein-Westfalen, das Merkmal "Spätaussiedler" in die
nordrhein-westfälische Kriminalitätserfassung aufnehmen lassen. Das
wurde jedoch nach einigen Monaten zurückgenommen, weil nicht klar
war, wie viele Spätaussiedler in NRW leben - und es damit keine
Bezugsgröße gab.
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