(ots) - Zwar gehört zur Wahrheit hinzu, dass die
Vorgänger-Mehrheit kurz vor der Parlamentswahl noch mehrere
Verfassungsrichter ihrer Façon hatte wählen lassen. ... Allerdings
zielt die Einschränkung der Unabhängigkeit des Gerichts deutlich über
den unappetitlichen Personalschacher hinaus. Polen legt damit Hand an
die Gewaltenteilung, einen Grundpfeiler des Rechtsstaates. Es ist zu
hoffen, dass die EU darauf streng reagiert - notfalls mit Sanktionen.
Aber zu hoffen ist auch, dass den freiheitsliebenden Polen der
stramm-reaktionäre Kurs bald dermaßen auf die Nerven geht, dass sie
sich wehren und spätestens bei der nächsten Wahl eine Umkehr
erzwingen. http://mehr.bz/bof7399
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