(firmenpresse) - Ist gibt die verschiedensten Förderprogramme von Kommunen, Ländern oder vom Staat. Beispielsweise fördern viele Städte und Gemeinden den Erwerb von Immobilien. Etwa durch Zuschüsse für Energieeffizienz, zinsgünstige Kredite oder verbilligtes Bauland. Förderungen sind bei der entsprechenden Stadt / Gemeinde zu erfragen. Auch die Bundesländern unterstützten beim Eigenheimerwerb. Die landeseigenen Förderbanken bietet oft zinsgünstige Kredite. Für Förderungen (z.B. zinslose oder zinsverbilligte Kredite) gibt es meist Einkommensgrenzen und/oder nur für Familien mit Kindern (allerdings muss dem nicht so sein). Zuständig sind die Gemeinde-/ Stadt- oder Kreisverwaltungen bzw. die Landesbanken. Mit den Anträgen sollte man sich beeilen. Sind die Fördertöpfe leer, kann erst im Jahr darauf ein neuer Antrag gestellt werden. Nicht zuletzt ist der Bund nicht zu vergessen. Die Eigenheimzulage gibt es seit dem 01.01.2006 nicht mehr. Dafür aber einiges anderes. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine nationale Bank die Existenzgründer, Bauprojekte und Weiterbildungen finanziell fördert. Selbstgenutztes Wohneigentum, Modernisierungen und Energiesparmaßnahmen werden durch die KfW Förderbank mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Diese sind unabhängig vom Einkommen. Sondertilgungen vollständig oder in Teilbeträgen sind jederzeit möglich. Da die KfW Kredite in der Regel nicht direkt vergibt, müssen diese über andere Banken beantragt werden (eine „Durchleitbank“, z.B. die Hausbank oder Sparkasse). Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz. Etwa durch eine Energieberatung oder das Heizen mit erneuerbaren Energien. Mit der Wohnungsbauprämie werden Sparleistungen für Bausparverträge oder sonstige Sparverträge für den Bau/Erwerb von Wohneigentum sowie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch deren Verzinsung mit 8,8% staatlich gefördert. Dabei sind die Einkommenshöchstgrenzen für Singles und Paare zu beachten. Der Erwerb von Eigenheim wird auch riestergefödert, da es sich hier ebenfalls um eine Art der Altersvorsorge handelt. Die Einzahlung richtet sich dabei nach der Höhe des Einkommens, max. aber 2100€. Je nach Familienstand erhält man vom Staat Zulagen (Singles: 154€, Eltern: 185€, wenn das Kind nach 2008 geboren wurde 300€). Außerdem können die eingezahlten Beiträge samt Zulagen bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Allerdings muss das Ganze im Rentenalter versteuert werden. Die verschiedenen Riestervarianten können für den Immobilienerwerb, Entschuldung und auch Umbauten eingesetzt werden (egal ob nun bestehende oder neuaufgesetzte Verträge). Bei geringem Einkommen ist nicht nur ein Zuschuss zur Miete, sondern auch ein Zuschuss bei selbst genutzten Wohneigentum (Wohngeld / Lastenzuschuss und Wohneigentumssicherungshilfe) möglich. Als Grundlage dient die Anzahl der Familienmitglieder, das Familieneinkommen und die zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung. Mehr Informationen sind auf www.immobilien-einblick.de/foerderungen_immobilien zu finden.
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Florian Mittermayer
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