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Sonderverkäufe, Preisnachlässe und Rabattaktionen: IHK-Infoblatt informiert über Rechte und Pflichten

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(PresseBox) - Sommerschlussverkauf war früher - heute können Händler das ganze Jahr über Sonderverkäufe, Preisnachlässe und Rabattaktionen durchführen. "Doch diese neuen Freiheiten sind nicht grenzenlos. Händler dürfen sie nicht zu irreführender Werbung missbrauchen. Werbung sollte vor allem transparent sein?, so Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland. ?Werden intransparente und irreführende Werbeaussagen getroffen, so muss der Händler damit rechnen, abgemahnt zu werden?.
Weitere Informationen hierzu finden sich im IHK-Merkblatt ?Schlussverkäufe, Räumungsverkäufe und Jubiläumsverkäufe (W07)?, welches auf der IHK-Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 65 zum Download zur Verfügung steht.



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Datum: 24.08.2015 - 15:56 Uhr
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