PresseKat - Tarifeinheitsgesetz im Bundestag: Verfassungsbruch nicht zulassen!

Tarifeinheitsgesetz im Bundestag: Verfassungsbruch nicht zulassen!

ID: 1215574

(ots) - Bevor am 22. Mai 2015 das umstrittene
Tarifeinheitsgesetz im Bundestag verabschiedet werden soll, hat der
dbb gemeinsam mit den anderen im Bündnis für Koalitionsfreiheit
zusammengeschlossenen Gewerkschaften die Abgeordneten noch einmal
aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern und keinen
Verfassungsbruch zuzulassen.

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt warnte vor den
negativen Folgen des Gesetzes. "Eine gesetzlich verordnete
Zwangstarifeinheit greift in die grundgesetzlich geschützte
Koalitionsfreiheit ein, beschränkt das Streikrecht und bedroht
kleinere Gewerkschaften in ihrer Existenz. Das ist eindeutig
verfassungswidrig. Sollte das Gesetz also verabschiedet werden,
bleibt dem dbb keine Alternative: Dann legen wir umgehend
Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein", kündigte Dauderstädt an.

Neben dem Bündnis für Koalitionsfreiheit, zu dem dbb, Marburger
Bund, Deutscher Journalisten-Verband und Vereinigung Cockpit gehören,
waren auch andere Gewerkschaften sowie zahlreiche
Wirtschaftsfachleute und renommierte rechtswissenschaftliche Experten
zu der Einschätzung gelangt, der Gesetzentwurf sei grundgesetzwidrig.
Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte in seinem Jahresgutachten
2014/15 davor gewarnt, die Pluralität von Gewerkschaften per Gesetz
zu beschneiden. "Tarifpluralität, das haben die vergangenen Jahre
gezeigt, gefährdet keineswegs die Funktionsfähigkeit von
Tarifautonomie", sagte dbb Chef Dauderstädt. "Wir haben keine
Zersplitterung der Tariflandschaft in Deutschland."

Im Appell an die Bundestagsabgeordneten warnte das Bündnis für
Koalitionsfreiheit: "Durch das Gesetz würden die vorhandenen
geordneten Bahnen des Tarifpluralismus zerstört und die
Gewerkschaften in eine permanente Auseinandersetzung um betriebliche




Mehrheiten getrieben. Das schürt Unfrieden, wo bisher ein
kooperatives Miteinander oder gegenseitige Akzeptanz den
gewerkschaftlichen Wettbewerb bestimmen."

Das Bündnis forderte die Bundestagabgeordneten auf, "nicht
sehenden Auges einen Verfassungskonflikt einzugehen": "Verlagern Sie
nicht Ihre Verantwortung auf die Richter des
Bundesverfassungsgerichts. Verteidigen Sie mit uns gemeinsam unsere
Grundrechte. Lassen Sie keinen Grundrechtsbruch zu!"



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dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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Datum: 22.05.2015 - 08:39 Uhr
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