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WWW.CLLB-Versicherungsrecht.de: Kürzung der Invaliditätsentschädigung durch die Versicherung bei degenerativen Vorschäden unzulässig (OLG Stuttgart, A

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(firmenpresse) - München, den 31. Januar 2015: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Datum vom 7. August 2014 festgestellt, dass die Leistungspflicht der Unfallversicherung auch dann bestehen kann, wenn der Geschädigte degenerative Vorschäden aufweist (OLG Stuttgart, Az. 7 U 35/14). Ausgangslage des Verfahrens war die Klage eines Versicherungsnehmers, der bei der Versicherungsgesellschaft eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte. Durch einen Unfall erlitt er eine Schulterverletzung, deren Folge eine Teilinvalidität war. Die Versicherung leistete daraufhin die vertraglich geschuldete Invaliditätsleistung, reduzierte diese aber zugleich wegen einer Vorschädigung des Versicherungsnehmers. Zur Begründung bezog sie sich auf die Versicherungsbedingungen, in denen es heißt, dass Krankheiten oder Gebrechen zu einer Reduzierung des Prozentsatzes des Invaliditätsgrades führen, wenn sie bei der Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben. Das Oberlandesgericht gab in der 2. Instanz dem Versicherungsnehmer Recht. Zutreffend ist demnach zwar, dass Krankheiten oder Gebrechen schadensmindernd zu berücksichtigen seien. Allerdings ist die Versicherung hierfür beweisbelastet. Dieser Beweis ist nicht gelungen, da vorliegend lediglich wenn auch nicht unerhebliche und über das altersentsprechende Maß hinausgehende degenerative Vorschädigungen bestanden haben. Hierbei handelte es aber gerade nicht um eine Krankheit oder Gebrechen.

Die Feststellung des OLG Stuttgart bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. „Denn selbst deutliche, über das altersentsprechende Maß hinausgehende degenerative Vorschädigungen hat das Oberlandesgericht nicht dazu veranlasst, dem Versicherungsnehmer die Invaliditätsquote zu kürzen. Somit führt nur eine deutlich vorhandene Vorerkrankung dazu, dass sich ein Anspruchsberechtigter ein entsprechende Kürzungsbegehr der Versicherung entgegenhalten muss“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..





Darüber hinaus zeigt das Urteil, dass ein Vorgehen gegen die ablehnende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere unsere Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für unsere Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.
Wir sind etablierter Ansprechpartner für diverse Schutzvereinigungen und unsere Reputation ist, genauso wie der Finanzmarkt, international. Wir haben Standorte in München, Berlin und Zürich und arbeiten darüber hinaus auch eng mit Kooperationspartnern aus beinahe allen europäischen Staaten und den USA zusammen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de; www.cllb-versicherungsrecht.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Datum: 04.02.2015 - 11:55 Uhr
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