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Erste Prüfeinrichtungen nach dem neuen Mess- und Eichgesetz zugelassen

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Erste Prüfeinrichtungen nach dem neuen Mess- und Eichgesetz zugelassen

(pressrelations) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute die erste private Konformitätsbewertungsstelle für Messgeräte auf der Grundlage des neuen Mess- und Eichgesetzes anerkannt.

Diese unabhängigen Stellen bilden ein zentrales Element des Mess- und Eichgesetzes vom 25. Juli 2013. Es ist ihre Aufgabe, vor dem Inverkehrbringen von Messgeräten festzustellen, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie sind damit wichtige Garanten für die Messqualität in Deutschland. Mit der heutigen Anerkennung der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH als Prüfstelle für Elektrizitätszähler wird die Prüfkompetenz in Deutschland langfristig gestärkt. Das ist ein gutes Zeichen auch im Hinblick auf die zukünftige Einführung von intelligenten Stromzählern in Deutschland, die ein wichtiger Baustein der Energiewende sind.

Das Mess- und Eichgesetz hat für die Wirtschaft, aber auch für jeden Einzelnen im täglichen Leben eine hohe praktische Bedeutung. Hiermit wird die Richtigkeit von Messungen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse gewährleistet. Strom-, Wasser- oder Gaszähler, Waagen, Tankzapfsäulen oder "Radarfallen", nur um einige wichtige Messgeräte zu nennen, werden vom gesetzlichen Messwesen erfasst.

Das neue Mess- und Eichgesetz tritt zwar in seinen wesentlichen Regelungen erst zum 1. Januar 2015 in Kraft. Um jedoch einen störungsfreien Übergang auf das neue System zu ermöglichen, gelten einzelne Regelungen bereits mit der Verkündung.


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Scharnhorststr. 34-37
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Telefax: 030 18 615-7020

Mail: pressestelle(at)bmwi.bund.de
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Datum: 15.12.2014 - 22:15 Uhr
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