PresseKat - IHK: Vollversammlung beschließt interne Besetzung für Hauptgeschäftsführerposition

IHK: Vollversammlung beschließt interne Besetzung für Hauptgeschäftsführerposition

ID: 1143830

(PresseBox) - Die Vollversammlung der IHK Saarland hat in ihrer Sitzung vom 2. Dezember beschlossen, die ab 1. Januar 2016 neu zu besetzende Stelle des IHK-Hauptgeschäftsführers nicht auszuschreiben. Der amtierende Hauptgeschäftsführer Volker Giersch wird plangemäß Ende 2015 in den Ruhestand wechseln. Als Nachfolger wird das Präsidium der Vollversammlung den derzeitigen stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen vorschlagen. Die Wahl wird in der nächsten Sitzung der Vollversammlung am 22. April 2015 stattfinden.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Q1/2014 war ein exzellentes Quartal für IT Jobsucher! Qualitätssiegel für die Internationalisierung: Hochschule Bremen erhält HRK-Zertifikat für Auditierung
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 03.12.2014 - 13:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1143830
Anzahl Zeichen: 544

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Saarbrücken



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"IHK: Vollversammlung beschließt interne Besetzung für Hauptgeschäftsführerposition"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

IHK Saarland ehrt 104 Landesbeste in Aus- und Weiterbildung ...

Bei ihrer diesjährigen Bestenfeier am 7. November im Saarbrücker E- Werk hat die IHK Saarland 104 Teilnehmer der IHK-Abschlussprüfungen als ?Landesbeste? ausgezeichnet. Gemeinsam mit Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und ...

Ladenöffnungszeiten am 1. Advent und Heiligabend ...

Die Vorweihnachtszeit ist für den Handel die umsatzstärkste Zeit. Viele Kunden nutzen insbesondere die Wochenenden, um sich mit Geschenken und Lebensmitteln einzudecken. Prinzipiell dürfen im Saarland Ladengeschäfte an jährlich höchstens vier S ...

Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes