Pflegeportal fasst Neuerungen zur Pflege und Pflegeversicherung zusammen / Mehr Kosten, mehr Leistungen, kaum Entlastung für pflegende Angehörige
(PresseBox) - Die Bundesregierung hat mit dem Kabinettsentwurf der "Pflegestärkungsgesetze" den Umfang der Pflegereform umrissen, wie sie ab 1. Januar 2015 inkrafttreten soll. Im Kern wird es für die Beitragszahler zwar stufenweise teurer, aber es sind auch deutliche Verbesserungen in dem Reformwerk erkennbar. Das Pflegeportal Pflegeversicherung.net hat die wesentlichen Eckpunkte der Reform unter http://www.pflegeversicherung.net/#reform zusammengefasst.
Neue Begriffe wie Pflegegrad und Pflegevorsorgefonds
Mit der Reform kommen auf die Deutschen einige neue Begriffe zu. Am wichtigsten sind die voraussichtlich fünf neuen Pflegegrade, die die bisherigen drei Pflegestufen ablösen sollen. Wann genau, ist noch unklar, denn momentan werden die Pflegegrade erst in der Alltagspraxis konzipiert. Damit sollen die Pflegekassen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums den Betroffenen besser Angebote zur Verfügung stellen können. Profitieren werden insbesondere Menschen mit Demenz.
Außerdem neu: Ein Teil der Beiträge fließt in den Pflegevorsorgefonds. Dieser soll nach dem Vorbild des privaten Systems eine Rücklage für die Zukunft aufbauen, um die steigenden Kostenbelastungen durch den demografischen Wandel abzufedern. Ob und wie sichergestellt wird, dass die Rücklagen aus dem Fonds nicht zweckentfremded verwendet werden, ist bisher allerdings unklar.
Angehörige sind größter Pflegedienst Deutschlands
Schon jetzt wird ein Großteil der Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen oder Laien gepflegt. Denn viele wünschen sich, ihr Alter in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Außerdem ist das weitaus günstiger als einen professionellen Pflegedienst oder ein Pflegeheim zu bezahlen. Der Trend zur Stärkung der vergleichsweise günstigen Laienpflege wird deshalb fortgesetzt und Angehörige in der Pflege weiter unterstützt. Es gibt mehr Leistungen bzw. Pflegegeld, Lohnersatzleistungen für berufstätige pflegende Angehörige und flexibel kombinierbare Leistungen aus der Pflegekasse.
Angehörige kaum entlastet
Der Gesetzgeber geht damit jedoch einige wichtige Probleme nicht an. Denn ob die höheren Leistungen ausreichen werden, muss man erst abwarten. Maßnahmen, die mehr und vor allem bezahlbare Pflegekräfte in das Wohnumfeld der Pflegebedürftigen bringen und damit die Angehörigen wirklich entlasten, sind bisher nicht erkennbar.