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* Forderung nach Generalklausel zum Schutz von Kultur und Medien bei TTIP-Gesprächen* Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bis 2015

(firmenpresse) - Berlin, 28. Mai 2014. Unmittelbar nach der Europawahl nimmt die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer auf medienpolitik.net zu aktuellen Fragen einer künftigen europäischen Medienpolitik Stellung und Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, erläutert die Position der Länder zu einer Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (http://www.medienpolitik.net).

Annegret Kramp-Karrenbauer mahnt in einem medienpolitik.net-Gespräch auf europäischer Ebene ein klares Bekenntnis zur Netzneutralität an. "Ich habe aber leider den Eindruck, dass die EU-Kommission davon ausgeht, dass schon der Wettbewerb zwischen den Netzwerkbetreibern allein die Netzneutralität weitgehend gewährleistet", bedauert Kramp-Karrenbauer. "Mich beunruhigt derzeit vor allem eine Entwicklung in den Vereinigten Staaten", so die CDU-Politikerin weiter. "Die Gleichbehandlung der Daten - die Netzneutralität im Netz - wird dort meiner Wahrnehmung nach allzu sehr in Frage gestellt. In den USA ist zurzeit ein Zwei-Klassen-Internet in Vorbereitung."

Zudem fordert die saarländische Ministerpräsidentin gegenüber medienpolitik.net, dass bei den TTIP-Verhandlungen mit den USA "eine Generalklausel zum Schutz von Kultur- und Meinungsvielfalt eingefügt werden muss, die für alle Bereiche, insbesondere auch den Bereich der Dienstleistungen und der Telekommunikation gelten soll."

Im Interview mit medienpolitik.net bekräftigt Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, den Willen der Länder, bis zum Herbst den Entwurf eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vorzulegen. Über ein Diskussionspapier sei in den vergangenen Wochen im Internet debattiert worden.

Eine Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags war 2010 vor allem am Widerstand von sogenannten Online-Aktivisten gescheitert. Wie Rainer Robra betont, gehe es nicht darum, dass eine Alterskennzeichnung aufwendiger werde, im Gegenteil: "Einem Anbieter von Telemedien soll zukünftig unter anderem die zusätzliche Option eröffnet werden, den schon heute geltenden Verpflichtungen für eine Alterskennzeichnung ab "12" oder "ab 18 Jahren" durch ein technisches Jugendschutzprogramm nachzukommen. Wir wollen damit einen Anreiz schaffen, dass der technische Jugendmedienschutz ausgebaut werden kann."





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Datum: 28.05.2014 - 16:25 Uhr
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