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MWB Vermögensverwaltung AG: Schweiz leistet Amtshilfe für europäische Länder in Sachen Mehrwertsteuer

ID: 106028

MWB Vermögensverwaltung AG sieht Schweizer Bankgeheimnis gefährdet

Appenzell, im Juli 2009: Wenn beim Waren- und Dienstleistungsverkehr Verstösse gegen mehrwertsteuerrechtliche Vorschriften vermutet werden, dürfen seit diesem Jahr EU-Staaten bei der Schweiz Amtshilfe beantragen. Durch diese Regelung sehen die erfahrenen Finanzexperten der MWB Vermögensverwaltung AG das Schweizer Bankgeheimnis bedroht.

(firmenpresse) - Ein neues Abkommen zwischen der Schweiz und der EU erleichtert nach Meinung der MWB Vermögensverwaltung AG die Kooperation bei Fragen zur Mehrwertsteuer. So kann die Anfrage eines Staates der Europäischen Union nach Rechts- und Amtshilfe nicht mehr allein mit der Begründung abgelehnt werden, dass in der Schweiz andere steuerliche Verhältnisse gelten.

Laut MWB Vermögensverwaltung AG hat die neue Regelung Konsequenzen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Schweiz und der EU: Liefert zum Beispiel ein Schweizer Unternehmen Waren oder Dienstleistungen innerhalb Deutschlands und wird mehrwertsteuerrechtlich in Deutschland nicht erfasst, konnte dieser Verstoss gegen das deutsche Mehrwertsteuerrecht bisher nicht verfolgt werden. Dies ändert sich mit dem neuen Abkommen, so die MWB Vermögensverwaltung AG. Die Folge: Von der Schweiz kann Deutschland nun Rechts- und Amtshilfe verlangen und sogar die Einziehung der Steuerschuld in Kooperation mit den Schweizer Behörden beantragen.

Die MWB Vermögensverwaltung AG sieht in der neuen Regelung allerdings eine Aufweichung des Bankgeheimnisses, wenn etwa bei falschen Mehrwertsteuer-Abrechnungen von den Schweizer Finanzbehörden Amtshilfe bei Bankkonten ausländischer Kunden geleistet wird. Die MWB Vermögensverwaltung AG aus Appenzell kennt als erfahrener Finanzdienstleister die Vorteile des Schweizer Bankgeheimnisses. So schützt das Bankgeheimnis den Bankkunden sowohl vor dem Staat als auch vor anderen neugierigen Dritten. In diesem Zusammenhang verweist die MWB Vermögensverwaltung AG nachdrücklich auf die in der Schweiz gültige Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. So wird auch in der Schweiz ein Steuerbetrug als Straftat verfolgt und das Bankgeheimnis aufgehoben, etwa bei versuchtem Betrug oder im Falle einer Urkundenfälschung. Ob diese nach Meinung der MWB Vermögensverwaltung AG bewährte Unterscheidung auch in Zukunft Bestand hat, ist noch offen.



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Die MWB Vermögensverwaltung AG ist ein Traditionshaus aus der Schweiz mit fast drei Jahrzehnten Erfahrung. Ihre kontinuierliche und verlässliche Leistungsbereitschaft stellt die MWB Vermögensverwaltung AG mit jedem Projekt neu unter Beweis. Die Finanzexperten der MWB Vermögensverwaltung AG sorgen für die nachhaltige Erfüllung der Anlageziele ihrer Kunden. Der Sitz der MWB Vermögensverwaltung AG befindet sich in Appenzell. Gemeinsam mit ihren Kunden erarbeitet die MWB Vermögensverwaltung AG Lösungen für den Vermögensaufbau, die Kapitalsicherung und die Vorsorge. Die Finanzexperten der MWB Vermögensverwaltung AG bilden sich stetig weiter. So profitieren die Kunden der MWB Vermögensverwaltung AG stets von einer Dienstleistung auf dem neuesten Stand. Ihre jahrzehntelange Erfahrung sowie die aktiven Beziehungen im internationalen Netzwerk des Kapitalmarkts setzt die MWB Vermögensverwaltung AG konsequent für die Vermehrung des ihr anvertrauten Vermögens ein.



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Datum: 27.07.2009 - 21:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Banken


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.07.2009

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