(ots) - Der Geschäftsführer des Schweizer Vergnügungsparks
"Connyland", Erich Brandenberger, erhielt jetzt von der Kreuzlinger
Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen "Übler Nachrede" gegenüber
deutschen Tierschützern. Wiederholt hatte Brandenberger in der
Öffentlichkeit einen Zusammenhang zwischen dem Tod von zwei Delfinen
im November 2011 im Connyland-Delfinarium und dem deutschen Wal- und
Delfinschutz-Forum (WDSF) und seinem Geschäftsführer Jürgen Ortmüller
hergestellt.
Auf der Connyland-Internetseite war bis vor kurzem noch zu lesen:
"Mit den Anschuldigungen an unsere Mitarbeiter machen sich Jürgen
Ortmüller und sein Umfeld selber dringend tatverdächtig."
Brandenberger behauptete noch bis zur Schließung des Delfinariums
im Oktober 2013, bei der erneut ein Delfin starb, dass die im
November 2011 verstorbenen beiden Delfine durch Giftanschläge
umgekommen seien, obgleich eine Untersuchung des Tierspitals der
Universität Zürich ergeben hatte, dass die Tiere aufgrund einer
falschen Medikamentierung mit Antibiotika verstorben seien. Die
Staatsanwaltschaft hatte daraufhin wegen "fortgesetzter Tierquälerei"
den Connyland-Tierarzt Manuel Garcia H. mit einem Strafbefehl belegt,
gegen den dieser Einspruch erhob. Der Tierarzt war lange Jahre im
Duisburger Zoo tätig. Während dieser Zeit kamen ebenfalls mehrere
Delfine um.
Der WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller stellte aufgrund der
falschen Anschuldigungen durch Brandenberger Strafanzeige wegen
"Übler Nachrede". Der Connyland-Geschäftsführer wiederum berief sich
auf die "in der Verfassung verankerte Meinungsäußerungsfreiheit".
Selbst bei der polizeilichen Einvernahme bekräftigte Brandenberger
seine Vorwürfe gegen Ortmüller und kritisierte gleichzeitig die
Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Untätigkeit.
Pikanterweise hatte das Connyland zuerst Jürgen Ortmüller und das
WDSF verklagt, weil diese noch vor dem Tod der beiden Delfine von
"Tierquälerei" gesprochen und die Haltungsbedingungen kritisiert
hatten, nachdem innerhalb von drei Jahren acht Delfine verstorben
waren. Ortmüller bezeichnete das vormalige Urteil gegen die
Tierschützer als "paradox", weil die Staatsanwaltschaft nun selbst
aufgrund der Falschmedikamentierung von "fortgesetzter Tierquälerei"
spricht.
Der Iserlohner Rechtsanwalt der Tierschützer, Gerd Schönfelder,
erläuterte in der Strafsache gegen Brandenberger, dass sämtliche
Vorwürfe des Connyland haltlos seien. Die Staatsanwaltschaft
bestätigte, dass Ortmüller nie tatverdächtig gewesen ist.
Die Kreuzlinger Staatsanwaltschaft setzte im Strafbefehl gegen
Brandenberger eine bedingte Geldstrafe von 750 Franken mit einer
Probezeit von 2 Jahren fest. Darüber hinaus wurde Brandenberger mit
einer Busse von 300 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten
von 585 Franken belegt. Gegen den Strafbefehl kann der
Connyland-Geschäftsführer noch Einspruch erheben.
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Jürgen Ortmüller
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