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Westdeutsche Zeitung: Land setzt Bürgermeister vor der Kommunalwahl unter Druck - Auch vor der eigenen Türe kehren
Ein Kommentar von Lothar Leuschen

ID: 990793

(ots) - Es lässt schon tief blicken, wie das Land mit
den Chefs der Kommunen an Rhein und Ruhr umgeht. Die Damen und Herren
Bürgermeister und Landräte mögen sich doch bitte überlegen, ob sie
ihre mögliche Wiederwahl nicht um ein Jahr vorziehen und die Sache
gleich zusammen mit der Besetzung der Räte erledigen wollen. Das ist
schon ein starkes Stück. Denn welcher Bürgermeister oder Landrat kann
im übernächsten Jahr noch erhobenen Hauptes zur Wahl der Stadtoberen
antreten, wenn er scheinbar ein Jahr lang an seinem Posten geklebt
hat? Eigentlich keiner. Dass sich dennoch fast jeder zweite gewählte
Stadt- beziehungsweise Kreischef gegen den vorzeitigen Wahlkampf in
eigener Sache entschied, ist deshalb umso bemerkenswerter.

Gleichwohl ist es richtig, Rats- und Oberbürgermeisterwahl wieder
in Einklang zu bringen. Welche Idee hinter der Entkopplung gesteckt
haben mag, können heute wahrscheinlich nicht einmal mehr die
ehemaligen Koalitionäre CDU und FDP schlüssig erklären. Das Ergebnis
ihrer Operation war jedenfalls, dass zur Oberbürgermeisterwahl noch
weniger Leute gingen als zur viel zu gering geschätzten Kommunalwahl.

Daraus wollen Rot und Grün in NRW nun die Konsequenzen ziehen.
Denn der zusätzliche Urnengang bringt erstens keine anderen
Ergebnisse, als wenn Kommunalfürsten und Räte in einem Rutsch gewählt
werden. Und zweitens kostet so eine Wahl viel Geld, von dem die
allermeisten der 396 Kommunen in NRW zu wenig haben.

Dennoch ist der Vorschlag des Landes ein unfreundlicher Akt. Ihrer
vorgezogenen Wiederwahl werden nur jene Amtsträger zustimmen können,
die ihrer Sache sicher sind oder nicht mehr antreten möchten. Allen
anderen pfuscht das Land in die Lebensplanung. Es ist eben nicht in
jedem Fall Postenkleberei, wenn ein Bürgermeister oder Landrat heute
sagt, dass er erst 2015 zur Wahl antreten will.





Deshalb hätte das Land besser daran getan, nach der Änderung des
Wahlgesetzes die Sache bis 2020 auf sich beruhen zu lassen. In der
Zwischenzeit hätte es sich aus Kostengründen die Frage stellen
können, ob Bezirksregierungen wirklich notwendig sind. Dann ginge es
allerdings um die eigenen Pfründe.



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Datum: 29.11.2013 - 18:59 Uhr
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