(ots) - Zum 1. November tritt das Gesetz zur Schlichtung im
Luftverkehr in Kraft. Flugreisende können künftig im Streitfall eine
unabhängige außergerichtliche Schlichtungsstelle anrufen. Dazu
erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler:
"Mit dem Gesetz haben wir die Verbraucherrechte von Flugreisenden
gestärkt: Kommt es wegen eines Flugausfalls, einer Verspätung oder
dem Verlust eines Gepäckstücks zum Streit mit der Airline, können
auch sie sich künftig kostenlos an die Schlichtungsstelle für
öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Inzwischen haben sich alle
nationalen und alle im "Board of Airline Representatives in Germany"
(BARIG) zusammengeschlossenen internationalen Fluggesellschaften
sowie Ryan Air und Easy Jet freiwillig zur Teilnahme an der
Schlichtung über die SÖP bereit erklärt. Damit ist gesichert, dass
sich im Streitfall Reisende künftig nur noch an eine zentrale Stelle
wenden müssen, um eine Schlichtung zu erwirken. Wir sind stolz
darauf, dass dies allen Unkenrufen anderer Parteien zum Trotz, wie
von uns im Gesetz vorgesehen, ohne staatlichen Zwang gelungen ist."
Hintergrund
Deutschland nimmt beim Thema Streitschlichtung im Luftverkehr eine
Vorreiterrolle in Europa ein: Fluggesellschaften haben mit
Inkrafttreten des Gesetzes zwei Monate Zeit, Streitfälle selbst zu
schlichten. Funktioniert dies nicht, können sich Passagiere - mit
Ausnahme von Geschäftsreisenden - kostenlos an die unabhängige SÖP
wenden. Die 2009 ins Leben gerufene SÖP schlichtet bereits
erfolgreich Streitigkeiten bei Bus-, Fernbus-, Bahn- und
Schifffahrtsreisen.
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