Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Telekom
(ots) - Das Urteil des Landgerichts Köln sorgt für
Furore: Die Telekom darf die Surfgeschwindigkeit bei
Internet-Flatrates nicht drosseln, wird ein bestimmtes
Übertragungsvolumen überschritten. Würde das Urteil rechtskräftig,
profitierten davon Hunderttausende Telekom-Kunden. Wer seit Mai
dieses Jahres einen Flatrate-Vertrag mit Drosselklausel bei
Deutschlands größtem Netzbetreiber abgeschlossen hat, muss keine
Tempobremse mehr fürchten. Er kann zum Beispiel Videos so lange
ruckelfrei betrachten, wie er möchte. Gut so.
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Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd(at)stn.zgs.de
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Datum: 30.10.2013 - 20:40 Uhr
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