(ots) - von Katrin Wolf, MZ
Ein klassischer Fall von "in dubio pro reo - im Zweifel für den
Angeklagten" - mit dieser Begründung hatte die Verteidigung
Freispruch beantragt. Die Richter allerdings sahen keinen begründeten
Zweifel und verurteilten die Lehrerin aus Pfreimd zu lebenslanger
Haft. Dem Urteil war ein langer und zäher Indizienprozess
vorausgegangen. Die Arbeit der Spurensicherer und der Gutachter, die
das Blutspritzerbild analysierten, bezeichnete der
Nebenklagevertreter als "kriminalistische Hochmeisterleistung". Die
Strategie der Verteidigung, die Genauigkeit der Polizeiarbeit in
Zweifel zu ziehen, ist nicht aufgegangen. Trotzdem bleiben
berechtigte Fragen, ob die Sanitäter, Polizisten und Bestatter, die
als erste am Tatort waren, nicht doch aus Versehen Spuren zerstört
haben. In der Tat kann fast jedes Indiz angezweifelt werden - das
heißt, es könnte alles auch ganz anders gelaufen sein. An einen
großen Unbekannten als Täter glaubten die Richter am Ende jedoch
nicht. Sie betrachteten die Indizien als Gesamtbild. Eine
Verurteilung ohne unmittelbare Tatzeugen oder Geständnis bleibt
trotzdem immer schwierig. Auch wenn die Entscheidung des Gerichts
nachvollziehbar ist und schlüssig scheint - einen hunderprozentigen
Beweis gibt es nicht. Am Ende weiß nur die Angeklagte, was genau in
der besagten Nacht in Pfreimd geschehen ist.
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten(at)mittelbayerische.de