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Weser-Kurier:Ãœber das Urteil zu den Gaspreisen schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 1. August 2013:

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(ots) - Oft war es unliebsame Post, die die Gasverbraucher
in den vergangenen Jahren von ihren Versorgern erhalten haben: Die
Preise steigen, hieß es darin immer. Nun hat der Bundesgerichtshof
entschieden, dass diese Preiserhöhungen in bestimmten Fällen nicht
rechtens waren: Denn die Konzerne dürfen nach dem gestrigen Urteil
nur an der Preisschraube drehen, wenn sie die Verbraucher zuvor in
den Verträgen darüber aufgeklärt haben - und das ist in vielen Fällen
offensichtlich nicht geschehen. Erst einmal heißt es für Gaskunden
jetzt: nicht zu früh freuen und Ruhe bewahren. Denn das Urteil gilt
nur für die 25 RWE-Kunden, in deren Namen die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen geklagt hatte. Doch das könnte sich innerhalb des
kommenden Monats noch ändern. Dann soll die schriftliche
Urteilsbegründung vorliegen, die darüber aufklären soll, ob sich
dieses auf die seit 2006 geltende Grundversorgung Gas übertragen
lässt. Sollte das der Fall sein, hätten Hunderttausende Kunden das
Recht auf eine Rückerstattung. Ob dieses jedoch häufig in Anspruch
genommen würde, darf angezweifelt werden. Denn oftmals dürften die
Verbraucher ihrerseits nicht um den Gang vors Gericht herumkommen.
Und ob sich das wirklich für jeden lohnt, ist fraglich - hat doch die
Verbraucherzentrale Bremen ausgerechnet, dass eine vierköpfige
Familie auf einen Rückerstattungsbetrag von nicht mehr als 300 Euro
kommen dürfte. Den Versorgern spielt das natürlich in die Karten.
Denn so könnten sie das unliebsame Urteil einfach aussitzen. Und
dennoch haben die Juristen am Bundesgerichtshof eine Sache deutlich
gemacht: In Zukunft müssen die Verträge klarer verfasst, auch für den
normalen Verbraucher verständlich sein. Die Konzerne müssen genau
festhalten, in welchen Fällen sie den Preis erhöhen wollen. Kurz: ein
Ende der Wischiwaschi-Klauseln. Stattdessen ist ab jetzt mehr




Transparenz gefordert. Daran hat es offenbar bislang in vielen
Verträgen gemangelt. Ansonsten wäre ein solches Urteil gar nicht
nötig gewesen. Ab jetzt wird Klartext belohnt - und das ist richtig
so.



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Datum: 31.07.2013 - 22:03 Uhr
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