PresseKat - Stuttgarter Zeitung: Rücksicht kann man verlangen / Kommentar zu Raucher-Urteil

Stuttgarter Zeitung: Rücksicht kann man verlangen / Kommentar zu Raucher-Urteil

ID: 919348

(ots) - Allem Geschrei zum Trotz hat sich die
Verschärfung des Nichtraucherschutzes und die seither praktizierte
Rücksichtnahme sehr bewährt. Daran ändert das Düsseldorfer Urteil
nichts, das ohnehin nur erstinstanzlich ist. Leben und leben lassen
gilt weiter. Ein Mieter darf in seiner Wohnung rauchen. Er muss
allerdings auch lüften und die Aschenbecher leeren, damit nicht das
ganze Treppenhaus stinkt und Mitbewohner belästigt werden. Notorische
Stinkstiefel, die sich an die simplen Regeln eines gedeihlichen
Miteinanders nicht halten, müssen aber damit rechnen, dass man sie
rauswirft. Das ist in Ordnung. Oder käme jemand auf die Idee, für
normal zu halten, dass man stinkenden Müll ins Treppenhaus stellt,
statt ihn in die Mülltonne zu tragen?



Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Thüringische Landeszeitung: Kein Wahlkampf-Gott Schwäbische Zeitung: Am Ende fliegt nichts - Kommentar
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.07.2013 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 919348
Anzahl Zeichen: 1060

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Stuttgart



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Zeitung: Rücksicht kann man verlangen / Kommentar zu Raucher-Urteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Stuttgarter Zeitung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Stuttgarter Zeitung